Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich soll ab 1.04.2010 wieder arbeiten, nun bin ich in der 9ssw schwanger, etwas kompliziert mit Blutungen. Wenn ich krank geschrieben werden würde, für den Rest der Schwangerschaft, würde ich trotzdem Lohn bekommen? MfG
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Wenn Grund der Krankheit auch die SS ist, läuft die Frist nicht neu. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Wenn Du länger als sechs Wochen krank geschrieben bist, dann gibt es nur noch Krankengeld, dieses ist weniger als der Lohn. Bei einem Beschäftigungsverbot würdest Du den vollen Lohn erhalten, aber dann muss die Arbeit das Leben von Kind & Mutter gefährden, und an der Schwangerschaft ansich darf nichts krank sein. Am besten mit dem FA sprechen, viele sprechen dann dennoch ein BV aus. Damit würdest Du auf jeden Fall finanziell besser stehen. Alles Gute
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