KathyGreta2017
Sehr geehrte Frau Bader, am 29.12.2018 endet meine 12monatige Elternzeit. Ich habe ein bestehendes Arbeitsverhältnis, welches ich im Anschluss wieder aufnehmen wollte. Leider ergibt sich keine Möglichkeit auf einen Kitaplatz (43 Absagen), sodass ich mich immer mehr mit dem Gedanken anfreunden muss, meine Arbeitsstelle nicht plangemäß antreten zu können. Meine Frage: 7 Wochen vor Ablauf, reiche ich meinen Antrag auf Verlängerung für weitere 12 Monate bei der Chefin ein. Was tue ich, wenn sie diesen ablehnt? Ist eine Kündigung ihrerseits die Alternative? Privatpraxis mit 2 Angestellten. Ich in Elternzeit und meine Kollegin, die seit dem allein arbeitet. Kann ich desweiteren für die Verlängerung erneut Elterngeld beantragen? (Ich bin alleinerziehend und habe keine familiäre Alternative auf Betreuung für meine Tochter). Ich danke im voraus und verbleibe Mit freundlichem Gruß Kathrin
Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung, wichtiger ist jedoch, dass Sie einen Anspruch auf eine für Sie zeitlich angemessene Betreuung haben. D.h., wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung, schriftlich, und fordern Sie diese auf, Ihnen ab 2019 ein Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Drohen Sie mit Klage. Liebe Grüße NB
Felica
Auf Verlängerung hoffen. Würde ich jetzt zeitnah machen, nicht erst knapp vor 12. Wenn der AG nein sagt musst du kündigen. Kündigen darf dein AG dich nicht. Mein Rat wäre, mache Druck bei den Ämtern, deute an das du notfalls den Klageweg eingehst weil dir die Arbeitslosigkeit droht. Meistens findet sich dann doch noch ein Platz. Nein, EG gibt es nicht weiter. Auch kein ALG1 weil du ja keine Kinderbetreuung hast.
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