Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitverlängerung bis 2.Kind Mutterschutz Was ist zu beachten?

Frage: Elternzeitverlängerung bis 2.Kind Mutterschutz Was ist zu beachten?

C.Gross

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Fragen bezüglich der Verlängerung meiner aktuellen Elternzeit. Diese möchte ich gerne nach Ablauf der 2 Jahre bis zum Beginn meines erneuten Mutterschutzes verlängern. Was ist zu beachten? Muss ich die aktuelle Elternzeit auf den Tag genau bis zum erneuten Mutterschutz beantragen oder ist eine Überlappung unproblematisch bzw. wäre dies kein finanzieller Nachteil? Vielen Dank für ihre Rückmeldung. Gerne kann ich auch genaue Zeitrahmen nennen. Viele C.Gross


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie können mit Frist 7 Wo. schriftlich die EZ bis zum Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern, wenn das Kind1 zu diesem Zeitpunkt noch nicht 3 Jahre alt ist. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

Um das volle Mutterschaftsgeld zu erhalten, solltest du nur bis einen Tag vor dem Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern. Am besten gleich mit Attest vom gyn, wo der mutmaßliche et aufgelistet ist


Ani123

Beitrag melden

Wenn sie die EZ überlappen lassen erhalten sie kein Mutterschaftsgeld vom AG. Zudem würde die EZ während ihres Mutterschutzes laufen, was mind. 12 Wochen sind. U. a. sogar zeitgleich mit der EZ vom 2. Kind. Aus finanzieller Sicht wäre es besser die EZ zum Tag vor Beginn des Mutterschutzes zu beenden um Mutterschaftsgeld zu erhalten. Ein weiterer Vorteil ist, dass ihnen die übrige EZ von Kind 1 bleibt, welche sie noch bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen können.


mellomania

Beitrag melden

Ist doch egal ob sie den Rest meldet und gleichzeitig auf einen Tag vor Beginn beendet oder eben nur bis auf einen Tag vor Beginn meldet.


C.Gross

Beitrag melden

Vielen herzlichen Dank für ihre schnellen und sehr hilfreichen Informationen. Ich habe zwischenzeitlich Ihre Ratschläge zT. umgesetzt und die EZ einen Tag vor Termin verlängert. Herzlichen Dank dafür. Sie haben mir sehr geholfen! Viele Grüße


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe bereits ein Kind und habe zwei Jahre Elternzeit beantragt von 06.12.2016 bis 05.12.2019. Während der Elternzeit habe ich Teilzeit gearbeitet. Ich möchte natürlich gerne das Mutterschaftsgeld in voller Höhe (sprich Vollzeitgehalt vor Elternzeit des ersten Kindes haben). Ist das so korrekt beantragt: ------- ...

Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...

Guten Tag,    danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten.    Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...

Hallo Frau Bader,   ich bin Schwanger und einen Monat vor Mutterschutz. Ich habe einen unbefristeten Vertrag mit einer Funktionszulage für leitende Tätigkeiten bei meinem Arbeitgeber.Nun bin ich 5 Wochen vor Mutterschutz schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und der Arbeitgeber schickt mir per Einschreiben einen Brief, dass er die Positio ...

Guten Abend! Ich habe vor der Geburt des 1.Kindes voll gearbeitet, nach der Geburt dann 3 Jahre Elternzeit eingereicht und arbeite noch mit 15 Stunden in Teilzeit in Elternzeit (Ende zum 18.3.26). Jetzt bin ich wieder schwanger, Mutterschutz beginnt am 4.4.26. D.h. die Elternzeit endet vor dem Mutterschutz, ich brauche nichts beenden. Demnac ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...