Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meine Elternzeit mit Genehmigung meines Vorgesetzten verlängert und folgendes vereinbart: insgesamt 24 Monate Elternzeit, aufgeteilt in: 15 Monate 100% Elternzeit, dann 4 Monate 20 Wochenstunden, dann 5 Monate 25 Wochenstunden der wöchentlichen Vollzeitbeschäftigung. Ich arbeite an einer Universität im öffentlichen Dienst im unbefristeten Arbeitsverhältnis. Nun habe ich von der Personalstelle die Aufforderung erhalten, einen Änderungsvertrag über die befristete Arbeitszeitänderung zu unterzeichnen. Ist das denn korrekt, obwohl es doch die Elternzeit betrifft, wovon mein Dienstverhältnis doch unberührt ist? Benötigt das tatsächlich einen Änderungsvertrag? Vielen Dank und viele Grüße
von Lillianna am 24.03.2021, 09:58