Elternzeitverlängerung Änderung im Arbeitsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeitverlängerung Änderung im Arbeitsvertrag

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meine Elternzeit mit Genehmigung meines Vorgesetzten verlängert und folgendes vereinbart: insgesamt 24 Monate Elternzeit, aufgeteilt in: 15 Monate 100% Elternzeit, dann 4 Monate 20 Wochenstunden, dann 5 Monate 25 Wochenstunden der wöchentlichen Vollzeitbeschäftigung. Ich arbeite an einer Universität im öffentlichen Dienst im unbefristeten Arbeitsverhältnis. Nun habe ich von der Personalstelle die Aufforderung erhalten, einen Änderungsvertrag über die befristete Arbeitszeitänderung zu unterzeichnen. Ist das denn korrekt, obwohl es doch die Elternzeit betrifft, wovon mein Dienstverhältnis doch unberührt ist? Benötigt das tatsächlich einen Änderungsvertrag? Vielen Dank und viele Grüße

von Lillianna am 24.03.2021, 09:58



Antwort auf: Elternzeitverlängerung Änderung im Arbeitsvertrag

Hallo, ja, das ist üblich. Achten Sie darauf, dass der Vertrag auf die EZ begrenzt ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.03.2021



Antwort auf: Elternzeitverlängerung Änderung im Arbeitsvertrag

ja, habe ich auch. bei jeder stunde die ich erhöhe bekomme ich jedesmal einen änderungsvertrag, der gilt ab dann bis dann und danach greift der alte vertrag wieder. hab aufgehört zu zählen wieviele ich bisher unterschrieben habe. die erhöhungen sind meistens befristet und danach die alten stunden, dann wieder etcpp. auch ÖD

von mellomania am 25.03.2021, 14:10



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