Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitverlängerung Änderung im Arbeitsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitverlängerung Änderung im Arbeitsvertrag

Lillianna

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meine Elternzeit mit Genehmigung meines Vorgesetzten verlängert und folgendes vereinbart: insgesamt 24 Monate Elternzeit, aufgeteilt in: 15 Monate 100% Elternzeit, dann 4 Monate 20 Wochenstunden, dann 5 Monate 25 Wochenstunden der wöchentlichen Vollzeitbeschäftigung. Ich arbeite an einer Universität im öffentlichen Dienst im unbefristeten Arbeitsverhältnis. Nun habe ich von der Personalstelle die Aufforderung erhalten, einen Änderungsvertrag über die befristete Arbeitszeitänderung zu unterzeichnen. Ist das denn korrekt, obwohl es doch die Elternzeit betrifft, wovon mein Dienstverhältnis doch unberührt ist? Benötigt das tatsächlich einen Änderungsvertrag? Vielen Dank und viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja, das ist üblich. Achten Sie darauf, dass der Vertrag auf die EZ begrenzt ist. Liebe Grüße NB


mellomania

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ja, habe ich auch. bei jeder stunde die ich erhöhe bekomme ich jedesmal einen änderungsvertrag, der gilt ab dann bis dann und danach greift der alte vertrag wieder. hab aufgehört zu zählen wieviele ich bisher unterschrieben habe. die erhöhungen sind meistens befristet und danach die alten stunden, dann wieder etcpp. auch ÖD


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