roza_soza
Guten Abend, Bei der Geburt von Kind 1 im Frühling 2014 war ich arbeitslos. Seit 10/2017 arbeite ich wieder. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich von Kind 1 keinerlei Ansprüche auf Übertragung von Elternzeit habe, da ich in den ersten drei Lebensjahren keinen Anspruch auf Elternzeit hatte (da kein Arbeitgeber vorhanden war)? In 11/2015 kam Kind 2. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich bei Kind 2 einen Anspruch auf Elternzeit habe für den Zeitraum seit Arbeitsbeginn in 10/2017 bis zu seinem 3. Geburtstag? Und kann ich mir diese 15 Monate dann auf die Zeit nach seinem 3. Geburtstag übertragen lassen? Wenn ja, wann muss ich das tun? Danke!
Hallo, doch, wenn der neue Arbeitgeber zustimmen könne, können Sie für Kind 1 bis zu zwölf Monate bis zum achten Lebensjahr übertragen. Für Kind 2 können Sie bis zu 24 Monate bis zum achten Lebensjahr auch ohne Zustimmung übertragen. Frist ist jeweils 13 Wochen vor Antragstellung (nach dem dritten Geburtstag). Liebe Grüße NB
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