Butterfly38
Hallo. Ich bin 38 und das erste mal schwanger (5.SSW) und sehr, seeeehr glücklich ABER: Ich habe ein wenig Sorgen wegen der finanziellen Situation nach der Geburt. Mein Fall ist kompliziert. Ich habe einen Beruf, bei dem ich meist bei wechselnden Arbeitgebern kurzfristig angestellt bin, da aber dann sehr gutes Geld verdiene. Ich bin jetzt bis Ende April noch auf Kurzarbeit, dann bekomme ich theoretisch bis September AG1 und würde im September den nächsten Job beginnen bis 31.10. und ab 8.11. den nächsten beginnen (bis Ende April). Beide sehr gut bezahlt. Jetzt ist mein Termin Anfang November..die Jobs machen können würde ich demnach vermutlich nicht. Elterngeld bezieht sich ja immer auf die 12 Monate VOR der Geburt? Da wegen Corona 2 sehr gute bezahlte Jobs weggefallen sind, wäre ich von den 12 Monaten 4 Monate arbeitslos gewesen. Das haut sehr rein beim Elterngeld oder? Der Vater könnte das Elterngeld auch nicht nehmen, da er von den 12 Monaten 8 Monate Bafög bekommen hat für seinen Meister. Das ist dann glaube ich noch weniger? * Gibt es eine Möglichkeit, dass meine Arbeitgeber der Jobs, die ich nach der Geburt hätte, die aber schon unterschrieben sind mich trotzdem bezahlen? * Kann ich AG 1 + Elterngeld bekommen? * Gibt es Sonderregelungen wegen Corona? * Der Job, den ich im September und Oktober hätte, MUSS mein Arbeitgeber mich da trotzdem bezahlen? Ich hoffe sehr, Sie können mir helfen oder mir einen Tipp geben, wen ich fragen kann. Einen schönen Start in die Woche PS: Ich weiß natürlich, dass ohnehin noch viel passieren kann bei der 5.SSW und mit 38 aber für den glücklichen Fall, dass alles gut geht, will ich meinem Knirps auch finanziell das Beste geben können
Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeiner fragen. Liebe Grüße NB
peekaboo
schon sehr kompliziert. Hast Du den Arbeitsvertrag für den Job nach der SS schon unterschrieben? Wieso gehst Du davon aus, dass du wegen der SS nicht arbeiten kannst? Du solltest Dich auf jeden Fall um eine Krankenversicherung bemühen, solltest Du nicht arbeiten bzw keinen Arbeitgeber haben. Sobald das Kind da ist, ist "ALG" raus. Selbst bei dem Elterngeld bin ich mir nicht sicher, da da immer die 12 Monate vor der Geburt genommen werden. Bzgl. Elterngeld habe ich das auf die Schnelle gefunden: Welche Auswirkungen hat das Coronavirus auf das Elterngeld? Familien und werdende Eltern, die infolge der Corona-Maßnahmen Einkommensverluste verzeichnen, sollen keinen Nachteil haben. Das bedeutet: Die Zeiten mit verringertem Einkommen reduzieren das Elterngeld nicht und haben bei einem weiteren Kind auch keinen negativen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes.15.05.2020 Das war allerdings für 2020. Wie es jetzt ist, weiß ich nicht. LG Peeka
Mitglied inaktiv
Warum soll ein AG dich bezahlen, wenn man nicht arbeitet. --> der nach Geburt Und alg1 gibt es auch nicht unendlich
MamavonMia123
Das ist bei dir aber wirklich kompliziert.. Du bist aber nicht selbstständig, oder?
Mitglied inaktiv
Beim Elterngeld gibt es mindestens das Basis-Elterngeld von 300 Euro. Wenn Arbeitsverträge abgeschlossen wurden, zahlt die gesetzliche Krankenkasse das Mutterschaftsgeld ab dem Zeitpunkt, wo das Arbeitsverhältnis beginnt, und der Arbeitgeber den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, welcher ihm von der Krankenkasse rückerstattet wird. Das regeln die §§ 19 und 20, insbesondere § 20 (1) S. 3 MuSchG.
cube
Für mich hört sich das ein bisschen nach Projektverträgen an. Bist du Freiberufler/Freelancer oder gehörst zu den Saisonal beschäftigt Arbeitnehmern mit befristeten Verträgen? Das wäre nicht unwichtig zu wissen. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist etwas anderes als ein Projekt-Vertrag. Solltest du von jeweils befristeten Verträgen sprechen hab bitte auch im Kopf, dass du mit Ende eines Vertrages nicht mehr in EZ bist, sondern Hausfrau mit EG-Bezug. Und ja, es gelten die letzten 12 Monate vor der Geburt zur Berechnung des EG´s. Bist du aber Freelancer/Freiberufler und meinst Projektverträge, ist das etwas anderes und es gelten auch andere Zeiträume zur Berechnung des EG´s.
mellomania
wenn du direkt nach dem mutterschutz arbeitest, erhälst du vereinbartes gehalt/lohn. arbeitest du nach der geburt nicht und nimmst elternzeit (musst du einreichen bei den AG), dann erhälst du kein geld. was meinst du mit, ob du nach der geburt bezahlt wirst?
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