W.Pulsar
Hallo Community, ich erlebe gerade den puren Wahnsinn in der Arbeit. In der Regel beginnt meine Schicht in der Arbeit um 8 Uhr, in einem Einzelhandelsgeschäft einer Kette. Dort bin ich seit 15 Jahren angestellt und jederzeit flexibel gewesen. Laut Arbeitsvertrag ist eine Erkrankung oder Verhinderung bis spätestens 7 Uhr in der Zentrale zu melden damit diese noch für eine Vertretung sorgen kann. Nun hat mich die Personalleitung, nachdem ich diese erstmal über die Genehmigungspflicht der Elternzeit belehren musste, ziemlich rüde darauf aufmerksam gemacht das §616 BGB im Arbeitsvertrag ausgeschlossen ist und ich nicht auf die Idee kommen soll morgens um sieben anzurufen das ich nicht komme weil meine Frau in den Wehen liegt. Sollte ich mich krank melden würde ich eine Abmahnung erhalten und der MdK eingeschaltet. Jetzt stehe ich irgendwo schon blöd da, denn das hätte ich nach so langer Zeit im Betrieb, mit immer großartigem Klima, im Leben nicht erwartet. Nun bleiben mir laut Personalabteilung nur zwei Möglichkeiten: - Das Kind ist vor Schichtbeginn auf der Welt, damit beginnt die Elternzeit, oder... - Ist das Kind vor Schichtbeginn noch nicht entbunden habe ich den Kreißsaal zu verlassen und mich am Arbeitsplatz zu befinden bis die Schicht zu Ende ist oder mich eine Vertretung ablösen könnte. Momentan bin ich ziemlich entsetzt darüber. Hat mein Arbeitgeber tatsächlich eine solche Macht darüber?
Hallo, § 616 BGb ist tatsächlich abdingbar - er kann also wirksam ausgeschlossen werden. Ob das in Ihrem Vertrag der Fall ist, kann ich auf die Ferne nicht feststellen. Moralisch sicherlich verwerflich. Wenn ich es richtig lese, haben Sie ab Geburt EZ beantragt. Für mich gilt das dann ab dem Tag der Geburt - und nicht erst nach Schichtende. Bleibt die Frage der Zumutbarkeit des AG, wenn wichtige betriebliche Gründe entgegenstehe. Liebe Grüße NB
Dojii
Ein pauschaler Ausschluss von § 616 BGB im Arbeitsvertrag ist meines Wissens nach rechtswidrig, da es sich um eine einseitige Regelung nur zum Vorteil des Arbeitgebers handelt. Es können quasi nur einzelne Gründe für einen Anspruch nach 616 BGB ausgeschlossen werden, aber ein vollständiger, pauschal formulierter Ausschluss ist unwirksam.
Lovie
Vorschläge: - Urlaub/Überstunden nehmen rund um den Geburtstermin - Kollegen ins boot holen und fragen ob sie im Fall der Fälle für dich einspringen würden - Abmahnung billigend in Kauf nehmen, wenn du dir sonst nichts zu Schulden hast kommen lassen, ist eine einzige Abmahnung nur ein Stück Papier, nix weiter. - Betriebsrat befragen
Lovie
Ah, was noch ginge: wenn abzusehen ist, dass das Kind am (bspw) 10. Geboren wird (weil um 6:45 der Muttermund komplett auf (bspw) dann ruf doch an und sage dass das Kind da ist. Nach der Geburtszeit fragt der AG ja wohl doch nicht...
Mitglied inaktiv
Die Aussage, dass deine EZ sollte das Kind nach Schichtbeginn kommen nicht um 0 Uhr am gleichen Tag begonnen hätte halte ich schon mal für grundlegend falsch. Die wird ja nicht nach Stunden gerechnet. Falls ihr einen Betriebrat habt, den am Besten mal anfragen. LG Lilly
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