Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitfestlegung /Wiedereinstieg nach 2 Jahren

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeitfestlegung /Wiedereinstieg nach 2 Jahren

törtli

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Guten Tag, mein Sohn ist am 16.12.2014 geboren. Ich habe meinem AG den Wunsch mitgeteilt, 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Jedoch bin ich nun etwas verwirrt, da ich gelesen habe, dass man sich zunächst auf 2 Jahre festlegt. Ich würde nun doch gerne nur 2 Jahre daheim bleiben. Kann ich nun am 17.12.2016 wieder meine Arbeit aufnehmen? Muss ich dies beim AG ankündigen? Vielen Dank vorab!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, verkürzen geht nicht. Aber bis zu 30 Std/ Wo TZ - mit Zustimmungd es AG bzw ab 15 An , wenn keine betrieblichen Gründe dagegenstehen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Du kannst doch innerhalb der Elternzeit arbeiten. Also beim Arbeitgeber anfragen ob es für den OK ist das du das 3te Jahr in Teilzeit bei ihm arbeitest. Bis zu 30 Std darfst du das innerhalb der Elternzeit. Oder ihn fragen, wenn dir das zu wenig Stunden sind, ob Du die Elternzeit abbreche kannst um wieder Vollzeit zu arbeiten. Oder Du holst dir das OK von deinem Arbeitgeber innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten.


Sternenschnuppe

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Bei nachgewiesener Kinderbetreuung kannst Du sogar ALG1 in Elternzeit bekommen wenn Dein AG Dich nicht beschäftigen kann.


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