Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitende und dann?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeitende und dann?

Mitglied inaktiv

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Hallo, meine Elternzeit endet nächstes Jahr im Januar. Mein Chef hat mich vor Bekanntgabe meiner Schwangerschaft gekündigt. Also war seine Kündigung unwirksam, da ich ihm nach seiner Kündigung innerhalb der Frist von 14 Tagen meine SSW mitgeteilt habe. Wie verhalte ich mich, wenn das Ende der Elternzeit naht (muß ich ihm meinen Arbeitswillen anbieten?) und, wenn er mich nach der EZ kündigt, bekomme ich dann 12 Mon. ALGI? Freue mich auf Nachricht, Gruß, Marion


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bietetn nach dem Ende der EZ Ihre Arbeitsleistung an. Wenn er kündigt u dies nach dem KSchG nicht zu beanstanden ist, und Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, bekommen Sie ARbGeld I Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Wenn Du arbeiten möchtest, dann solltest Du ihm das mitteilen. Meine acht Wochen vor Beginn sollte man sich mit ihm in Verbindung setzen, so habe ich es bei meinem ersten Kind gemacht. Wenn er Dich dann kündigt ( nach Beendigung des Erziehungsurlaubes und dann fristgerecht ) dann steht Dir auch ALG1 zu. Kann mir vorstellen, dass es für Dich eine doofe Situation ist. Vielleicht kannst Du Dich bis dahin schon nach etwas anderem umsehen, wenn die Betreuung gesichert ist ?


Mitglied inaktiv

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Wenn du jedoch genauso wie vorher arbeiten willst, dann musst Du gar nichts machen sondern einfach nach Ablauf der Elternzeit wieder auf der Matte stehen. So steht es zumindest geschrieben, da dann davon ausgegangen wird, dass der Vertrag unverändert weiter geht von beiden Seiten aus. Die meisten sprechen sich da aber wohl vorher mal mit dem AG ab.


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