StreetLatins
Guten Tag Frau Bader, bei uns ist folgende Situation: 1. Kind geboren 12.06.2015 2. Kind geboren 03.01.2017 Elternzeit 1. Kind war bis 11.06.2016 beantragt und verlängert um weitere 2 Jahre bis 11.06.2018 Nun stellt sich uns die Frage wie man mit der Elternzeit des zweiten Kindes umgeht. Stellt man diese zurück und beantragt diese erst ab 12.06.2018 bis ? oder wird der Mutterschutz des 2. Kindes pausiert und erst danach berechnet? Wir tun uns jetzt hier echt hart eine Lösung zu finden und möchten nicht in eine Falle laufen. Danke für Ihre Antwort
Hallo, musste mich durch die weiteren Postinmgs weiter unten aufschlauen. Natürlich steht Ihnen ab Zugang beim AG der Zuschuss zu - kriegt er doch von der KK wieder. Wenden Sie sich an die KK, vllt. können die das aufklären. Ansonsten können Sie für Kind 1 bis zu 12 Mo. bis zum 8. geb. aufheben u mit Zustimmung des AG nehmen. Liebe Grüße NB
SumSum076
Hast du die Elternzeit fürs 1. Kind zum Mutterschutz des 2. Kindes unterbrochen? Hast du überhaupt was gemeldet? Wenn nicht, dann läuft noch die Elternzeit vom 1. Kind.... Schau mal hier im Forum nach Elternzeit 2. Kind Elternzeit unterbrechen Mutterschaftsgeld 2. Kind Gruß Sabine
StreetLatins
Hi, wir haben schriftlich beim AG zum Mutterschutz des 2. Kindes unterbrochen, zwar mit Verzögerung aber ich bin jetzt in Mutterschutz ohne AG-Zuschuß da dieser sich geweigert hat zu bezahlen. Gemeldet habe ich also nur bei AG. Richtig so?
Sternenschnuppe
Der AG darf sich nicht weigern zu zahlen wenn die Elternzeit von Kind 1 beendet ist. Er bekommt es doch sogar von der Krankenkasse wieder. Bitte die Kasse zu vermitteln. Von Kind 1 kannst Du noch 12 Monate übertragen. Wann war der errechnete von Kind 2 ?
Sternenschnuppe
Der AG darf sich nicht weigern zu zahlen wenn die Elternzeit von Kind 1 beendet ist. Er bekommt es doch sogar von der Krankenkasse wieder. Bitte die Kasse zu vermitteln. Von Kind 1 kannst Du noch 12 Monate übertragen. Wann war der errechnete von Kind 2 ?
Mitglied inaktiv
Ahm, wenn Kind 2 keine Frühgeburt war, dann habt ihr doch eh schon ein Problem. Neue elternzeit hätte dem AG spätestens eine Woche nach Geburt vorliegen müssen. Also ganz dringend !!! klären. Und von Kind 1 sind bis zu 12 Monate für später aufhebbar. Heisst mit Zustimmung des AG und dann bis zum 8ten Lebensjahr.
StreetLatins
Hallo, also Anfang Dezember 16 wurde schriftlich die Unterbrechung beantragt und die neue Elternzeit von 3 Jahren für das neue Kind beantragt. Zusätzlich wurde beantragt, die nicht genutzte Elternzeit an die neuen 3 Jahre anzuschließen. Die Schriftliche Bestätigung vom AG wurde bisher nicht geliefert aber ein schreiben vom Steuerberater ich soll den Antrag Ihnen zusenden. zum Thema AG stellt sich quer: Der Antrag auf Mutterschutz wurde im nicht rechtzeitig zugestellt und somit sagt dieser, da sind wir zu spät und er nimmt den AG-Anteil nicht. Ist denke ich konform?
StreetLatins
Wir haben Anfang Dez. 16 schriftlich beantragt zum beginn Mutterschutz die Elternzeit vom 1. Kind zu unterbrechen die Restzeit dann an die neuen 3 Jahre vom neuen Kind anzuhängen... keine Bestätigung vom AG bisher... nur ein Schreiben einen Antrag zu stellen - vom Steuerberater
SumSum076
Dann steht dir ab dem Zugang des Schreibens beim AG der AG-Zuschuss zu! Der AG irrt! Gruß Sabine
StreetLatins
Hmm ich stehe gerade auf dem Schlauch... Auch wenn ich die Frist von 7 Wochen nicht eingehalten habe - also 13.12. übergeben und das sind 5 Wochen vor dem Termin??
StreetLatins
Oder meintest du das z.B. ab Woche 5 er bezahlen muss und nicht ab Woche 7?
malini
Wann war denn der geplante ET? Der AG muss dir den Zuschuss ab Eingang des Schreibens zahlen. Also noch für 3 Wochen vor Geburt UND die 8 Wochen danach.
StreetLatins
Der geplante ET war der 06.01. das Schreiben hat der AG am 13.12. erhalten. laut Steuerberater vom AG haben wir die Frist verpasst. angeblich 7 Wochen vor Beginn Mutterschutz. Ist ja auch nicht richtig.
Mitglied inaktiv
Die Frist ist egal! Der AG MUSS zahlen. Was er nicht machen muss ist das er rückwirkend zahlen muss, sondern eben erst ab dem Tag wo er es erhalten hat. Also wirklich KK mal ansprechen zwecks Gespräch mit dem AG. Die sollen ihn mal auf den neusten stand der gesetzlichen Grundlage bringen. Wobei 2012 ja nicht soooo neu ist...
Sternenschnuppe
Dir steht der AG Anteil zu sobald Du die Elternzeit beendest. Da darf der AG nix mitreden. Hast Du die Geburtsurkunde vom zweiten Kind eingereicht und konkret geschrieben wie lange Du Elternzeit für dieses nimmst ?
SumSum076
Die Frist von 7 Wochen gilt zB bei der Anmeldung von Elternzeit. Nicht aber bei der Unterbrechung! Gruß Sabine
StreetLatins
Also bei der Unterbrechung der ersten EZ hab ich die neue in Zahl 3 Jahren beantragt. Geburtsurkunde habe ich noch nicht eingereicht.
StreetLatins
Aktuell liegt der Fall bei AG Steuerberater... Eine Dame von denen (nicht die Sachbearbeiterin - war zufällig nicht anwesend) hat mir Recht gegeben - ich hoffe und Denke das sich das nun endlich klärt... Muss noch eine Geb. Urkunde an den AG gemeldet werden? Grüße
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