Cassandra82.2
Liebe Frau Bader, Ich werde für 2 Jahre in Elternzeit gehen und 12 Monate Basiselterngeld beziehen. Mein Mann wird insgesamt 2 Monate Elternzeit nehmen und möchte ebenfalls 2 Monate Basiselterngeld beziehen. Zum Elterngeld: Er möchte im 1. Lebensmonat Elterngeld beziehen sowie im 14. Lebensmonat (da wir frühestens dann eine Betreuungsmöglichkeit haben werden). Ich möchte vom 1. bis zum 12. Lebensmonat Elterngeld beziehen. Das heißt, im 13. Lebensmonat würde keiner von uns beiden Elterngeld beziehen. Ist diese Aufteilung zulässig? Zum Elternzeitantrag meines Mannes: Mein Mann würde innerhalb der Frist einen Antrag auf Elternzeit bei seinem Ag stellen, in dem er "einen Monat ab Geburt" sowie den "14. Lebensmonat" angibt. Kann der Ag dem zweiten Monat widersprechen? Da mein Mann im Anschluss an den ersten Elternzeitmonat bis zu Beginn des zweiten Elternzeitmonats (=14. Lebensmonat) Vollzeit arbeiten wird, ist eine Beantragung der Elternzeit für 2 Jahre ja nicht möglich, oder? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühe!
Hallo, das ist alles so machbar. Liebe Grüße NB
Dojii
Die Lücke im 13. Monat ist egal, das passt. Nein, der Arbeitgeber kann dem 14. Lebensmonat nicht widersprechen, wenn dein Mann wie geplant beide Monate sofort beim Arbeitgeber angibt. Würde er nur den ersten Monat anmelden und irgendwann später dann den 14. Monat nachreichen könnte der Arbeitgeber ablehnen. Info: Zwischen den beiden angemeldeten Lebensmonaten (wo er ja arbeitet) ist dein Mann nicht kündigungsgeschützt.
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