38saibot
Guten Tag, wir erwarten Zwillinge, ET ist der 23.4.2017. Ich (Vater) würde gerne einen Monat Elternzeit ab Geburt nehmen. Nun kommt es bei Zwillingen ja häufig vor, dass sie deutlich früher geboren werden. Wenn sie aber noch 4 Wochen im Krankenhaus wären, hätte ich nichts davon wenn ich in diesen 4 Wochen schon meine Elternzeit hätte, denn die will ich in diesem Fall dann erst nehmen wenn Frau und Kinder zuhause sind. Wie lässt sich das mit der Elternzeit regeln? Kann man in so einem Fall die Elternzeit nochmal verschieben wenn man sie schon beantrag hatte? Oder wie geht man da am besten vor? Und wenn man sie noch nicht beantragt hatte, weil die Kinder z.B. 8 oder mehr Wochen zu früh kammen, kann man das dann noch kurzfristig tun? Also, Fall 1: Alles läuft gut, die Kinder kommen etwa zum berechnetten ET zur Welt, sie können nach wenigen Tagen nach Hause. Dann will ich die Elternzeit beginnend mit dem ersten Lebensmonat. Fall 2: Die Kinder kommen 6 Wochen zu früh und dürfen nach wenigen tAgen nach Hause. Dann will ich die Elternzeit ebenfalls beginnend mit dem ersten Lebensmonat, aber die 7-Wochen Frist konnte ich nicht einhalten. Fall 3: Die Kinder kommen z.B. 6 Wochen zu früh, müssen aber trotzdem noch einige Zeit im Krankenhaus bleiben. Der Elternzeitantrag wurde wegen der 7-Wochen Frist schon gestellt mit Beginn zum berechneten ET und müsste nochmal verschoben werden. Fall 4: Die Kinder kommen z.B. 9 Wochen zu früh und müssen noch einige Zeit im Krankenhaus bleiben. Dann will ich die Elternzeit erst wenn alle zuhause sind, d.h. nicht zwangläufig im ersten Lebensmonat. Der Elternzeitantrag wurde in diesem Fall ja noch garnicht gestellt.
Hallo, so flexibel ist die Antragsmöglichkeit nicht. Nehmen Sie doch auf jeden FAll ab vorgesehenen ET - das ist ja auch bei Frühchen das gerne genommen Entlassungsdatum Oder reden Sie mit dem AG. Liebe Grüße NB
Ähnliche Fragen
Hallo, Es ist zwar mein drittes Kind, aber es ist doch schon etwas länger her und es gibt nun ja auch ElterngeldPlus (das gab es bei meinen anderen beiden Kindern noch nicht). Mein ET ist der 10.06.22 Kind wird voraussichtlich Anfang Juni geboren wegen geplanter KS (wir nehmen hier mal das Bsp. 2.06.22) Zu meinen Wünschen etc. 1. Ich möc ...
Hallo, kann ich den Antrag schon vor der Geburt dem AG senden? Oder macht man es erst immer nach der Geburt in der 1. Woche? Liebe grüsse
Hallo Frau Bader, ich habe Im November vier Wochen vor dem ET meinen Sohn zur Welt gebracht mit 44 cm und 2578 g. Wir durften zum Glück ganz normal auf die Wöchnerinnenstation und es war alles in Ordnung, bis auf ein wenig erhöhte Gelbsuchtwerte. Nach der Entlassung mussten wir noch zwei Mal in die Klinik zur Kontrolle. Von der Krankenkasse und ...
Hallo Frau Bader, mein Mann hat bei seinem AG die Elternzeit schriftlich angemeldet, in dem Schreiben hat er ebenfalls beantragt woanders in Teilzeit zu arbeiten. Darf der AG - nur - die Teilzeitbeschäftigung ablehnen, obwohl es mit dem Antrag auf Elternzeit für 3 Jahre gestellt wurde? LG
Hallo liebe Frau Bader, ich bin im Mai Mutter eines Sternenkindes geworden. Unsere Tochter kam am 22.05.2022 (in der 22 SSW, wegen einer Infektion, die ich hatte) lebend auf die Welt (sie wog 314 Gramm). Sie lebte noch eine Stunde und verstarb noch am selben Tag. . Wir erhielten im Krankenhaus eine entsprechende Bescheinigung, mit der eine med. ...
Hallo, Muss ein Elternzeitantrag per Einschreiben geschickt werden oder reicht es auch per Email?
Guten Morgen, ich habe meine Elternzeit für 3 Jahre bei meinem Arbeitgeber beantragt. Im Antrag habe ich aber reingeschrieben dass ich im Anschluss an die mutterschutzfrist bis einschließlich dem 12 Lebensmonat 0 Stunden und ab dem 13 Lebensmonat 28 Stunden arbeiten möchte die genaue Verteilung habe ich auch angeben. In der Bestätigung vom Arbeitge ...
Sehr geehrter Frau Bader und liebe Community, Kurze Eckdaten: Mein erster Sohn A. (Frühgeburt) ist am 27.08.2021 acht Wochen zu früh auf die Welt gekommen. Beginn der Mutterschutzfrist: 27.08.2021 Ende der Mutterschutzfrist: 31.12.2021 Vor der Geburt unseres 1. Kindes A. war ich im Beschäftigungsverbot. Errechneter Geburtstermin der Zwi ...
Mein Sohn ist am 13.10.23 geboren! Nach meiner Rechnung muss ich bei meinem Arbeitgeber den Elternzeitantrag bis zum 20.10.23 einreichen,um die 7 Wochen Frist einzuhalten. Der Mutterschutz beinhaltet nach Geburt ja 8 Wochen und endet in meinem Fall am 08.12.2023. Ist das richtig so, oder habe ich einen Denkfehler? Bei meinem ersten Kind habe ich de ...
Aufgrund meiner Vorgeschichte mit einer Frühgeburt bei 26+4 aufgrund einer Zervixverkürzung und beginnender wehentätigkeit. Ich bin nun 41 Jahre alt, spritze täglich Heparin wegen einer Blutgerinnungsstörung. Stille mein älteres Kind noch, wenn auch wenig. Aktuell habe ich fast täglich Schmierblutungen und bin in der 8. Schwangerschaftswoch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit