Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeitanmeldung mit Wunsch auf Teilzeit

Frage: Elternzeitanmeldung mit Wunsch auf Teilzeit

Yvonne1990

Beitrag melden

Hallo, Ich habe relativ spontan vor der Geburt meines zweiten Kindes beschlossen, gleich nach dem Mutterschutz wieder im Job einzusteigen mit einer viertel Stelle. Ich habe dies auch gleich mit der Pflegedienstleitung in meinem Krankenhaus besprochen und anschließend mit dem Personalbüro Kontakt aufgenommen. Diese wollten mir dann eine Beispielrechung zukommen lassen bezgl des Bruttoverdienstes und der Stundenzahl. Aufgrund von Personalmangel sagte man mir, dass es ca 3 Wochen dauern würde bis jemand alles ausgerechnet hätte. Letzten Donnerstag kam dann der Anruf. Nun ist mein Sohn schon 4 Wochen alt geworden und ich würde gerne schnellstmöglich die Elternzeit anmelden. Dann wären es aber nicht mal mehr 4 Wochen bis zu Beginn der Elternzeit. Meine Frage nun: wenn es keine 7 Wochen mehr sind bis zum Beginn der Elternzeit, kann der AG dies dann trotzdem genehmigen? Wir hatten ja grundsätzlich schon darüber geredet. Ist das einfach eine Regelung zugunsten der AG zur besseren Planbarkeit oder ist das verpflichtend um als AN alle Ansprüche (beispielsweise Elterngeld usw) zu haben? Und die zweite frage: ich habe gelesen dass man eigentlich mindestens 15h pro Woche arbeiten müsste. Wenn mein AG allerdings auch mit 10h pro Woche absolut einverstanden ist, geht das dann auch? Danke schon mal im Voraus für Antworten


Dojii

Beitrag melden

Ja, ihr dürft im gegenseitigen Einverständnis auch eine kürzere Frist und auch weniger als 15 Wochenstunden vereinbaren. Aber wenn der Arbeitgeber dir was böses will, könnte er jetzt plötzlich auf die 7 Wochen (und die mindestens 15h) bestehen. Faktisch sitzt dein Arbeitgeber jetzt bei beidem am längeren Hebel. Worüber ihr vorher vielleicht mal mündlich geredet habt, spielt da keine Rolle.


Neverland

Beitrag melden

Du hast also keine EZ angemeldet? Willst du den deinen Arbeitsvertrag dauerhaft kürzen? Oder warum arbeitest du nicht TZ in EZ? Den EZ hättest du ja lange anmelden können und müssen. Einfacher Satz dazu, das du in der EWZ in TZ planst, man sich über die genauen Stunden und Tage sicherlich einigt wird. So wäre das Vorgehen am besten gewesen. Wenn dein AG ein Arsch ist, lässt er dich dann jetzt so arbeiten wie es in deinem Vertrag steht. Dem müsstest du nach dem Mutterschutz erst einmal nachkommen - bis deine EZ greift. Falls du dann eine anmeldest. Machst du das nicht, wird dein Vertrag dauerhaft gekürzt.


Yvonne1990

Beitrag melden

Danke für eure Antworten. Ich weiß auch nicht, was mich geritten hat als ich diese 7 Wochen Frist nicht mehr auf dem Schirm hatte. Eigentlich bin ich ein absolut korrekter Mensch. Alle anderen Anträge habe ich in den ersten Tagen zuhause erledigt und im Nachhinein ist mir jetzt auch klar, wie ich es alternativ hätte machen sollen/können. Grundsätzlich ist mein AG kein Arsch. Dank Pflegenotstand reißt man sich natürlich um jeden, der irgendwie seine Arbeitskraft im Krankenhaus anbietet und sie wären dumm, wenn sie mir jetzt einen Strick daraus drehen würden.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei halbe Stellen zu je 50 % aus unterschiedlichen Arbeitsbereichen und werde zunächst für ein Jahr komplett aussetzen / in Elternzeit gehen. Im Anschluss möchte ich für ein Jahr in Teilzeit (50%) arbeiten. Ich habe zwei Fragen an Sie und hoffe,dass Sie mir diese beantworten können: 1) Darf der Arbeitgebe ...

Sehr geehrte Frau Bader, es ist etwas kompliziert, ich versuche meine Frage zu stellen, und erläutere es im Nachhinein. Seit Mai 2012 arbeite ich unbefristet für 30 Stunden in der Woche. Darf ich in der Elternzeit, in der ich teilzeit arbeite (!), den Urlaub aus der Zeit von vor der Elternzeit nehmen? 3-jährige Elternzeit ab Geburt mit teilze ...

Hallo Wir müssen nun die Elternzeit-Anträge formulieren und durch die geplante Erhöhung der Teilzeitstunden in der Elternzeit auf 32 Stunden will sich nun auch mein Freund das erste Jahr Elternzeit "leisten" (die ursprünglichen 30 wären finanziell ggf etwas sehr knapp gewesen, aber mit 32 klappt das wieder ganz gut). Wie sicher ist denn die neue S ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Tochter die im Januar 2 Jahre alt wird und möchte Elternzeit/Teilzeit beantragen. Ich arbeite im Einzelhandel und möchte von meinem 37,5 Std./Woche auf 30 Std./Woche mit den Stunden runtergehen. Wir arbeiten von Montag bis Samstag, 5 Tage/Woche. Kann ich die Tage festlegen wann ich arbeiten möchte? ...

Hallöchen (: Ich weiß, dass ich während der Elternzeit bei einem 2. Arbeitgeber einen Teilzeitjob ausüben darf. Aber darf ich auch zusätzlich bei einem 3. Arbeitgeber einen Minijob ausüben? Und wie wirkt sich das auf das ElterngeldPlus aus? Vielen lieben Dank im voraus *:

Hallo, Ich möchte gern ein duales Studium in der Pflege beginnen. Das Studium ist in Modulen aufgebaut, man ist in ca. 10 Wochen Blöcken zur Theorie an der Uni und z.b. in 10 Wochen Blöcken in der Praxis bei einem Krankenhaus, bei dem man einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat. Die SWS an der Uni sind meist 24. In der Praxis muss mit 40 Woch ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich werde ab Oktober wieder in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber während meiner Elternzeit anfangen. Jetzt bin ich schwanger und frage mich, ob der neue Teilzeitvertrag aufgehoben werden kann, wenn ich vor Antritt bekannt gebe, dass ich schwanger bin. Ich habe erst Mitte September meinen ersten FA Termin, solange möchte i ...

Hallo Frau Bäder, ich hatte während meiner Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot, weshalb ich meine Urlaubtsage nicht nehmen konnte. Nun würde ich gerne nach einem Jahr Elternzeit zu Hause wieder arbeiten gehen und zwar in Elternzeit Teilzeit. Wie ist es mit den alten Urlaubs Tagen kann ich diese erst nehmen wenn ich wieder regulär arbeiten ...

Hallo Frau Bader , Ich hoffe so ist meine Frage allgemeiner. Bin ich verpflichtet einen Teilzeit Nebenjob zu kündigen wenn ich in meiner Elternzeit erneut schwanger bin und bei meinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit verkürze um bei diesem die Mutterschutzfrist und Mutterschaftsgeld aus dem Vollzeitlohn zu bekommen? Mfg

Hallo, ich arbeite seit 10 Jahren in einem Betrieb (Vertrag 8 Stunden Tag / 40 Stunden die woche). Ich wurde dann schwanger und war 2 Jahre in Elternzeit. Danach kam ich in Teilzeit zurück (8-12 Uhr / 20 Stunden die Woche / mit meinem Chef so abgesprochen). nach 4 Monaten wurde ich schwanger und habe somit über 1 Jahr in Teilzeit gearbeitet. N ...