Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Colibri_2811

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Guten Tag, meine 18 Monate alteTochter befindet sich in der Eingewöhnung Kita und es kristallisiert sich langsam heraus, dass sie noch nicht bereit ist. Aber wir wollen weiter daran arbeiten, denn ich habe keinen Zeitdruck. Ich habe vor der Geburt 2 Jahre Elternzeit beantragt und diese endet um Januar 2022. Die Teilzeitbeschäftigung ab Januar 2022 NACH Elternzeit habe ich bereits beantragt und bewilligt bekommen. Kann ich dennoch die Elternzeit verlängern, wenn es tatsächlich keine Betreuungsmöglichkeit gibt? Ich habe meinen Arbeitgeber noch nicht kontaktiert, da wir die nächsten Wochen hoffen, dass es noch "klick" macht. Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können die EZ verlängern und die TZ (und aufpassen, nur die) auch kündigen. Liebe Grüße NB


Felica

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Achtung! Ich glaube Fr. Bader hat nicht richtig gelesen das du bereits blöderweise deinen VZ-Vertrag in einen TZ-Vertrag hast ändern lassen. Es wäre deutlich schlauer gewesen TZ innerhalb der EZ zu arbeiten. Ich würde also mit dem AG zeitnah das Gespräch suchen, ihm das Problem schildern und darum bitten das er statt der Vertragsänderung besser die EZ verlängert. Klappt es mit deiner Tochter doch, würde ich dann ab Januar innerhalb der der EZ in TZ arbeiten. Klappt es nicht, kündigst du die TZ-Vereinbarung. Den dann kannst du diese kündigen ohne das dein Vertrag davon betroffen ist. Kannst du an der TZ-Vereinbarung für nach der EZ nichts mehr ändern, würde ich nur die EZ verlängern und nichts kündigen. Dem AG teilst du dann mit das du doch noch ein Jahr daheim bleibst in EZ, dann ruht der TZ-Vertrag solange.


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