Frage: Elternzeit

Liebe Frau Bader, gerne würde ich wissen wollen, wie lange man Arbeitslosengeld 1 erhält. Meine EZ neigt sich dem Ende und ich werde nicht mehr bei meinem AG arbeiten sondern muss mir etwas neues suchen. Was ist wenn ich in der Zeit wo ich diese Leistung beziehe erneut schwanger werde, lässt das Amt mich dann in Ruhe? Wie läuft es generell ab? Herzlichen Dank im Voraus

von Blume85 am 14.04.2018, 15:24



Antwort auf: Elternzeit

Hallo, 1. Wenn Sie kündigen, werden Sie 3 Mo gesperrt 2. Sie können es insgesamt höchstens 12 Mo bekommen 3. In Ruhe lassen läuft nicht mit Leistungen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.04.2018



Antwort auf: Elternzeit

Die Frage ist ob Du/ Sie sich bereits bei Arbeitsagentur gemeldet haben, sprich drei Monate vorher um überhaupt Anspruch auf AlG1 zu bekommen. Eine Schwangerschaft ist ja keine Krankheit und warum sollte das Arbeitsamt nicht verlangen, dass man sich um eine Arbeit bemüht. Normalerweise muss man Nachweise erbringen dass man sich bewirbt. 1 Jahr lang Leistungen zu erhalten und keine Gegenleistung dafür zu erbringen ist doch allen anderen gegenüber unfair. Ich hoffe das Amt lässt dich nicht in Ruhe und behandelt dich so wie alle anderen auch die arbeitslos sind.

von studimama2012 am 14.04.2018, 16:45



Antwort auf: Elternzeit

warum sollte das amt dich in ruhe lassen? du bist nur auf leistungen berechtigt, wenn du eine kinderbetreuung nachweisen kannst und dich normal um arbeit bemühst und auch arbeiten gehst. schanger ist nicht krank und du kannst auch, wie alle andren, normal arbeiten gehen bis zum mutterschutz. verstehe deine frage nicht...oder denkst du du wirs erneut schwanger, das amt bezahlt dir alg und du sitzt schwanger zuhause? nönö

von mellomania am 15.04.2018, 08:19



Antwort auf: Elternzeit

Um die Frage zu beantworten müsste man erstmal wissen, warum du nicht mehr bei deinem alten AG arbeitest. Ist ein befristeter Vertrag ausgelaufen und wenn ja wann? Hast du gekündigt oder bist du gekündigt worden (letzteres geht nur in Ausnahmefällen)? Wann hast du der Arbeitsagentur gemeldet dass du arbeitslos sein wirst? (Ggf. nach einer dreimonatigen Sperrfrist wenn du dich zu spät gemeldet hast oder wenn du selbst gekündigt hast) hast du Anspruch auf ALG1. Und natürlich musst du dich auch als Schwangere bemühen (Bewerbungen nachweisen). Je nach Sachbearbeiter, Branche und SSW wird man schon etwas "in Ruhe gelassen" was die Anzahl der geforderten Bewerbungen betrifft, aber ganz ohne geht es natürlich nicht und man bekommt trotzdem regelmäßig seinen Termine bei der Arbeitsagentur, bei denen man erscheinen muss.

von bellis123 am 15.04.2018, 14:40



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