Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

bellis123

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Ausgangssituation: Mein aktueller Arbeitsvertrag geht über 30 Stunden. Das 2. Kind wird im Sommer zur Welt kommen, ich würde gern 1 Jahr zuhause bleiben (wahrscheinlich EG 1.-12. Monat, mein Partner 1.+13.Monat EG). Danach würde ich gern wieder 30 Stunden arbeiten. Problematik: Wir wissen natürlich nicht genau ab wann wir mit der Kita-Eingewöhnung beginnen können und ob die Eingewöhnung genauso schnell und unkompliziert läuft wie mit Kind 1 und wir somit Ende 13. Monat damit fertig sind. Besser wäre es also 1-2 zusätzliche Monate als Puffer einzuplanen. Frage: Es wird ja immer empfohlen 2 Monate Elternzeit einzureichen und dann im 2. Jahr Teilzeit zu arbeiten um den Kündigungsschutz "mitzunehmen". Die Frage ist nun, ob der AG auch verpflichtet ist, mich im 2. Jahr die gewünschten 30 Stunden arbeiten zu lassen, wenn ich das in der Elternzeitmitteilung so formuliere, oder ob er das auch ablehnen könnte und er mich zwei Jahre lange zuhause sitzen lassen könnte, weil ich Elternzeit ja für volle 2 Jahre eingereicht habe. Monate 13-15 würde ich dabei gern als "nach Absprache" formulieren (wegen Kitaeingewöhnung) und Monat 16-24 würde ich die 30 Stunden gern verbindlich festlegen. Ist dies möglich und wenn ja wie formuliere ich das möglichst rechtssicher?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie meinen, es wird empfohlen, zwei Jahre einzureichen? Ihre Rechte auf TZ sind in der EZ besser als ohne Liebe Grüße NB


bellis123

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Das versteh ich jetzt nicht. Ich arbeite jetzt doch 30 Stunden, warum sollte ich in der EZ mehr arbeiten müssen? Außerdem war meine Frage ob der AG Teilzeit während der EZ ablehen kann.


mellomania

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kann er dann, wenn das unternehmen weniger als 15 mitarbeiter hat. wenn er ablehnt, kannst du aber woanders während der teilzeit die 30 h arbeiten mit seiner vorherigen zustimmung. mehr als 30 geht aber nicht


mellomania

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wenn du ein jahr einreichst, und die zwei monate danach, wären das dann schon zwei abschnitte. reiche doch zwei jahre ein und fange ab dem 16. monat einfach teilzeit bei ihm an. wenn die eingewöhnung früher klappt, bist halt zuhause die zwei monate. oder du besprichst, ob du kurzfristig einsteigen kannst. ich würde vorher kälren, ob die tz überhaupt geht


bellis123

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@mellomania Meine Kernfrage ist doch, ob er mich ab sagen wir mal 15. EZ-Monat für 30 Stunden zurücknehmen MUSS, wenn ich 2 Jahre EZ eingereicht habe mit der Ankündigung, dass ich vom 15.-24. EZ-Monat 30 Stunden arbeiten will. Dass man das vorher schon mündlich abklärt ist ja selbstverständlich, aber da bei uns grundsätzlich alles immer nur mündlich besprochen wird, gehe ich davon aus, dass ich vorab keinerlei schriftliche Bestätigung bekomme, dass 30 Stunden während EZ klar gehen. Ich habe nun Angst dass ich auf 2 Jahren EZ festsitze wenn der AG dann plötzlich von der Abmachung nichts mehr wissen will. Oder ist es in irgend einer Form verbindlich, wenn ich es so in die EZ-Mitteilung reinschreibe?


SumSum076

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Wenn sie aber doch 1 Jahr EZ macht und direkt danach zwei weitere Monate, dann handelt es sich doch gar nicht um 2 Abschnitte, sondern nur um 1. Aus den Richtlinien zu Pkt 16.1.3: "Soll sich ein Elternzeit-Zeitraum unmittelbar an eine beanspruchte Elternzeit anschließen, so handelt es sich nicht um einen neuen Zeitabschnitt." Du bist doch Profi, wie konnte dir das durch gehen... Gruß Sabine


mellomania

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das ist aber lieb dass du mich als profi bezeichnest :-) danke dafür. ich selber habe das von mir nicht wirklich behauptet, ich bin ein mensch und nicht fehlerfrei :-) wenn sie es direkt anschließt ist es in der tat nur ein abschnitt. aber auch der muss 7 wochen vorher gemeldet werden un in denen kann sich beim thema eingewöhnung sehr viel tun.


bellis123

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@sumsum und mellomania Das beantwortet leider nicht meine Frage. ;-) Nochmal: Es geht mir grundsätzlich um das 2. Jahr, ob der AG mich für 30 Stunden zurücknehmen MUSS wenn ich in die EZ-Mitteilung so reingeschrieben habe. (Erstmal unabhängig von den 2 Monaten die ich gern als Puffer hätte.)


Mitglied inaktiv

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In den Richtlinien zum BEEG steht das zu dem Thema: "15.5 Fortsetzung der bisherigen Teilzeit/ neuer Teilzeitanspruch Hat der Elternzeitberechtigte schon vor Beginn der Elternzeit eine Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden ausgeübt, kann er sie ohne Zustimmung des Arbeitgebers fortsetzen." Demnach könnte dein AG es nicht ablehnen, wenn du deine bisherige Teilzeit während der Elternzeit fortsetzen willst.


bellis123

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Das klingt ja vielversprechend, vielen Dank!


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