yunis20112011
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe mal eine Frage und zwar bin ich momentan mit meinem zweiten Kind schwanger u bin im 2. Jahr meiner Elternzeit für mein erstes. Nun ist es so das ich einpaar Stunden wieder arbeiten muss wenn mein zweitea Kind 1 Jahr alt wird. Wie wird bzw muss das geregelt werden. Nehm ich dann nur für ein Jahr Elternzeit u mache im Voraus die Zeiten aus? Und was ist wenn es dann doch nicht klappt, weil die Betrwuung von dem Kind nicht geregelt ist? Ist der Job in dek Fall dann weg u ich bin auch.nicht mehr bei der KK versichert?Oder nimmt man in so einem Fall 3 Jahre Elternzeit u macht das Teilzeitenarbeiten separat aus? Liebe Grüße
Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB
Ähnliche Fragen
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub. Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...
Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025 Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...
Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...
Hallo, Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank, Clau ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit (- September 2026). Meine Firma wird aber demnächst ihren Betrieb einstellen. Ich habe jetzt eine Kündigung zum 31.September erhalten (mit Zulässigkeitsbescheid vom Gewerbeaufsichtsamt). Wie bei meinen Arbeitskolleginnen steht auch in meiner Kündigung, dass ich nach § 38 Abs. 1 S. ...
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung in Elternzeit wegen Betriebsaufgabe
- Meine Eltern wollen die obsorge meines kindes
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz