Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Mein 1. Kind ist am 08.06.2009 geboren. Zuerst hatte ich eine zweijährige Elternzeit, die ich dann noch um 1 Jahr verlängert habe (Ende der Elternzeit wäre demnach der 07.06.2012). Unser 2. Kind ist am 02.11.2011 geboren. Beginnt die Elternzeit für das 2. Kind dann ab Geburt oder erst ab Beendigung der Elternzeit für das 1. Kind? Dankeschön im Voraus für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Liebe Grüsse, NB


SumSum076

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Wenn du nichts anderes vereinbart hast, dann läuft die erste Elternzeit ganz normal aus. Erst danach folgt die fürs zweite Kind. Da musst du nur beachten, dass die fürs zweite Kind zunächst nur bis zu dessen 3. Geburtstag gehen kann. Soll sie danach weiterlaufen, dann brauchst du von deinem AG die Zustimmung bei der Übertragung von Elternzeit. Hast du die, dann könntest du Elternzeit bis zum 07.06.2015 nehmen. Gruß Sabine


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