Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich arbeite zur Zeit 27 Stunden in der Woche. Mein Mutterschutz beginnt am 15.10. und endet voraussichtlich im Januar. Ich werde nach dem MuSCH sofort wieder anfangen zu arbeiten, allerdings nur 8 Stunden (2 Tage a 4 Std.) in der Woche. Diese 8 Stunden sind befristet bis 31.7.2011. Beantrage ich denn nun die Elternzeit auch ab Ende MuSCH bis 31.7.2011??? Was hat die reine Elternzeit für Vorteile??? Nur, dass ich dann versicherungspflichtig in der Krankenversicherung bleibe? Werden auch Beiträge gezahlt für meine Rente???Elterngeld werde ich für 14 Monate ( bzw. mein Mann die ersten 2 und ich die nächsten 12) beantragen. Denke mal, wenn ich keine Elterzeit beantrage, bekomme ich zwar trotzdem Elterngeld, werde aber nicht versicherungspflichtig und die Zeit wird beim Rentenversicherungsträger nicht berücksichtigt, oder?? Viele Grüße


Mitglied inaktiv

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Achtung! Wenn du in der Elternzeit auch Bezüge bekommen möchtest, dann kannst du das so nicht beantragen, weil dir automatisch die ersten beiden Lebensmonate zugerechnet werden. Somit kannst du nach dem MuSchu nur noch 10 Monate Leistungen beziehen. Dein Mann kann davon unabhängig jederzeit 2 Monate Leistungen beziehen. VlG Annette


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