Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, sie sagen ich muß mich arbeitslos melden, da meine Firma Insolvenz hat und ich noch ein Jahr in Elternzeit bin. Jedoch der Insolvenzverwalter sagt mir, dass die Firma unter einem anderen Namen neu aufgemacht hat, und an einem anderen Ort. Die bestehenden Arbeitsverträge wären wohl alle mit in die neue Firma übernommen worden. Es würde sich für mich nichts ändern. Die Elternzeit würde weiterhin bestehen bleiben. Aber da die Firma jetzt einen anderen Standort hat, muß ich das annehmen. Ich würde mich sehr gerne schon beim Arbeitsamt melden, da ich bei dieser Firma sowieso nicht wieder anfangen möchte. Wie steht dann die Rechtslage? Muß ich mich damit abfinden oder kann ich dagegen angehen, die Firma hat sich nämlich ca 20 km weiter entfernt. Oder werde ich sonst vom Arbeitsamt gesperrt, wenn ich nicht in die neue Firma mit einsteige ? Ich habe auch noch 30 Tage Resturlaub. Was ist damit? Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ist sehr dringend! Gruß, A.W.
Hallo, Frage ist, ob eine Firmenübernahme stattgefunden hat. Dann bleiben die Arbeitsverträge bestehen. Und dann bleiben Sie im EU. Erst zum Ende des EUs ist dann zu überlegen, ob man kündigt-denn wegen dem Ortswechsel kommt ja eine Wiederaufnahme der Arbeit nicht in betracht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mit dem Ortswechsel der Firma bin ich mir doch nicht so sicher, aber würde es trotzdem gehen das ich mich beim Arbeitsamt melden kann?
Mitglied inaktiv
Hallo! Wenn die Arbeitsverträge, lt. InSo-Verwalter, übernommern werden, stehst Du noch in einem Arbeitsverhältnis. Dieses muß erst gelöst werden, bevor Du Dich beim Arbeitsamt melden kannst. Entweder wirst Du gekündigt, Du kündigst oder es wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Bei beiden letzteren bist Du gesperrt. Du hast aber doch noch ein Jahr Zeit um Dir Gedanken zu machen bzw. den Verlauf der Dinge zu sehen, also warum solche Eile? Gruß Daniela
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