Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, sie sagen ich muß mich arbeitslos melden, da meine Firma Insolvenz hat und ich noch ein Jahr in Elternzeit bin. Jedoch der Insolvenzverwalter sagt mir, dass die Firma unter einem anderen Namen neu aufgemacht hat, und an einem anderen Ort. Die bestehenden Arbeitsverträge wären wohl alle mit in die neue Firma übernommen worden. Es würde sich für mich nichts ändern. Die Elternzeit würde weiterhin bestehen bleiben. Aber da die Firma jetzt einen anderen Standort hat, muß ich das annehmen. Ich würde mich sehr gerne schon beim Arbeitsamt melden, da ich bei dieser Firma sowieso nicht wieder anfangen möchte. Wie steht dann die Rechtslage? Muß ich mich damit abfinden oder kann ich dagegen angehen, die Firma hat sich nämlich ca 20 km weiter entfernt. Oder werde ich sonst vom Arbeitsamt gesperrt, wenn ich nicht in die neue Firma mit einsteige ? Ich habe auch noch 30 Tage Resturlaub. Was ist damit? Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ist sehr dringend! Gruß, A.W.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Frage ist, ob eine Firmenübernahme stattgefunden hat. Dann bleiben die Arbeitsverträge bestehen. Und dann bleiben Sie im EU. Erst zum Ende des EUs ist dann zu überlegen, ob man kündigt-denn wegen dem Ortswechsel kommt ja eine Wiederaufnahme der Arbeit nicht in betracht. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, mit dem Ortswechsel der Firma bin ich mir doch nicht so sicher, aber würde es trotzdem gehen das ich mich beim Arbeitsamt melden kann?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo! Wenn die Arbeitsverträge, lt. InSo-Verwalter, übernommern werden, stehst Du noch in einem Arbeitsverhältnis. Dieses muß erst gelöst werden, bevor Du Dich beim Arbeitsamt melden kannst. Entweder wirst Du gekündigt, Du kündigst oder es wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen. Bei beiden letzteren bist Du gesperrt. Du hast aber doch noch ein Jahr Zeit um Dir Gedanken zu machen bzw. den Verlauf der Dinge zu sehen, also warum solche Eile? Gruß Daniela


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Fr Bader, ich habe eine dringende Frage. Ich habe am 24.7.23 meinen Sohn bekommen. Ich war sofort im Beschäftigungsverbot bevor ich in Elternzeit gegangen bin.  Ich war mit 35 Stunden vorher beschäftigt und mir sind 23 Tage Resturlaub geblieben. Zur Zeit arbeite ich während der Elternzeit einen Minijob in der gleichen Firma. Nun ...

Hallo, mein Mann ist in Eltern-Teilzeit von juni 2024 bis 06.07.2026, sein Arbeitsgeber hat gesagt das der Standort in Frühjahr 2026 geschlossen wird. Er arbeitet in Automobilbransche, da ist es gerade relativ schwer in unsere Region eine neue Stelle zu finden weil überall massiv Stellen abgebaut werden. Ich bin selber in Eltern-Teilzeit bis ...

Sehr geehrte Frau Bader,  folgende IST Situation : Ich habe bereits zwei Kinder, und befinde mich aktuell in Elternzeit. Diese wollte ich vorzeitig zum 01.02. beenden und in Vollzeit zurückkommen, da ich noch so viele Urlaubstage und Gleitzeit übrig habe. Danach plante ich, in Teilzeit in Elternzeit weiter zu arbeiten. Mein Chef war ok damit ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar.  Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...

Hallo Frau Bader, Leider haben sie letztens nur geschrieben, dass sie den Aufhebungsvertrag nicht annehmen würden. Das war aber gar nicht meine Frage, sondern wie die Rechtslage mit der Elternzeitverlängerung ist. Hier nochmal der Sachverhalt:  Ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr El ...

Hallo Frau Bader,  leider haben Sie meine Frage beim letzten Mal nicht beantwortet, daher Stelle ich diese nochmals. Es geht mir hier um den Sachverhalt der Elternzeit beim AG. Darf er ablehnen?    Hier nochmal die Konstellation:  ich hab für Kind 3 (geb Ende Oktober 24) zwei Jahre Elternzeit beantragt. Jetzt nach gut 1 Jahr Elternzeit ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...