Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Liebe Frau Bader, kann ich bei meinem AG zunächst 3 Jahre EU beantragen und ihm später, z.B. nach 1 Jahr EU mit der 8-Wochen-Frist mitteilen, dass ich wieder in Teilzeit arbeiten möchte? Oder muss ich von vorneherein angeben, wann ich die Arbeit in Teilzeit wieder aufnehmen möchte? Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Der Anspruch auf Teilzeit im EU besteht nur, wenn das Kind nach dem 01.01.01 geboren ist. AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich kehre nach meiner Elternzeit (12 Monate) demnächst in Teilzeit zur Arbeit zurück. Da ich schon vor meiner Schwangerschaft Teilzeit gearbeitet habe, wird mein normaler Arbeitsvertrag wieder aufgenommen. Ich habe nun erfahren, dass ich auch Elternzeit nehmen und die gleiche Teilzeitstundenzahl arbeiten könnte. Dies wä ...

Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet?    Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...

Ich habe verstanden, daß das Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit ruht. Wie sieht es aus, wenn man beim gleichen Arbeitgeber auf der gleichen Position TZ in EZ arbeitet?    Meine Frage beruht darauf, dass mein AG eine Regelung hat, die nur von Mitarbeitern genutzt werden kann, die "mindestens 2 Jahre ein Arbeitsverhältnis ohne ...

Hallo Frau Bader,  Ich habe meine Elternzeit beendet und bin ab Oktober wieder im Geschäfft ( Kindergarten ) eingestiegen indem ich den ganzen Oktober meinen Rest Urlaub noch abbaue. Jetzt habe ich erfahren das ich schwanger bin und frage mich ob ich meinen ganz normalem Lohn bekomme , da bei uns ein BV gildet , oder zählt der Abbau des Urlaube ...

Hallo,  ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir.    Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzei ...

Hallo,  ich habe Kinder mit meinem Exmann. Wir leben im WM 50:50 und ich erhalte aktuell noch nachehelichen Unterhalt und weiterhin Kindesunterhalt aufgrund der unterschiedlichen Gehälter zwischen ihm und mir.    Jetzt ist es so das ich mit meinem neuem Partner im Februar ein Kind erwarte und ich möchte gerne mindestens 2 Jahre in Elternzei ...

Sehr geehrte Frau Bader, nach der Elternzeit habe ich begonnen wieder zu arbeiten, und  3 Tage gearbeitet und dann erfahren,  dass ich wieder schwanger bin.Habe ich wieder Anspruch auf Beschäftigungs verbot und Mutterschaftsgeld, wie bei der erste Schwangerschaft, obwohl ich nur 3 Tage gearbeitet habe? Mit freundlichen Grüßen 

Sehr geehrte Frau Bader,  ich möchte mich bezüglich meiner Rückkehr aus der Elternzeit und der Situation mit meiner Stelle bei xxx firma rechtlich beraten lassen. Hier ist der Sachverhalt: Ich bin bei x angestellt .  Meine Elternzeit läuft bis Dezember. Geplanter Wiedereinstieg in meinen Job ist ab Frühjahr / Sommer  In einem Gesprä ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Reha mit ...

Sehr geehrte Damen und Herren,   ich befinde mich derzeit in einer ambulanten psychosomatischen medizinischen Reha über die DRV. Im Entlassbericht ist voraussichtlich eine Empfehlung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vorgesehen. Ich bin schwanger (voraussichtlicher ET: Februar 2026). Ursprünglich wollte ich direkt nach der Re ...