Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit

Frage: Elternzeit

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader! Kurzlich las ich das man ca. 4 Wochen nach der Geburt dem AG mitteilen muß wielange man vorhat im Erziehungsurlaub zu bleiben. Da ich dies noch nicht genau weiß, weil es von verschiedenen Faktoren abhängt, wie finanzielle Lage, Kigaplatz etc. habe ich ihm erstmal im voraus schon gesagt mindestens 1 Jahr mit der Option zum verlängern. Da ich einen sehr lieben Chef habe ist das auch kein Problem. Nun trotzdem meine Frage, ist das gesagte von mir verbindlich oder ist das von AG zu AG verschieden? Ich bin ja noch schwanger also habe ich noch genug Zeit mich zu entscheiden. Ist in so einer Situation besser zu sagen ich nehme 3 Jahre, eher anfangen geht ja immer, oder mit dem Chef einen 3 Zeiler machen, 1 Jahr mit der Option zum verlängern? Ist sowas überhaupt möglich? Oder wie ist die Rechtslage? Hängt das vom AG ab? Danke schon mal im voraus. Liebe Grüße Kerstin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

HAllo, wobei die Frage ist, ob er das später widerruft. Man muss sich grds. direkt verbindlich festlegen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo kerstin... diese ganze bürokratie kann schon anstrengend sein :-)... vielleicht kann ich dir ein wenig weiterhelfen. also wenn du elternzeit für die ersten 2 jahre einreichst ist das schon verbindlich. wenn du verkürzen oder verlängern willst muss dein arbeitgeber halt zustimmen. lg pet


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Also: wenn Du die EZ direkt nach dem MuSchu nimmst, mußt Du sogar 6 Wochen vorher Bescheid geben! Das würde ich IMMER schriftlich machen. Du kannst ja dann ein paar Zeilen aufsetzen, in denen er Dir bestätigt, daß Du erst mal ein Jahr gehst und er (der Chef) schon jetzt einer von Dir gewünschten Verlängerung zustimmen wird. Viele Grüße Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...

Hallo Frau Bader, mein älterer Sohn kam vor 3 Jahren auf die Welt (9.8.2023). Ich hatte dann 3 Jahre Elternzeit, bis zum 8.8.2026. Vor der Elternzeit habe ich in Vollzeit gearbeitet. Seit ca. einem Jahr (seit Juli 2025) hatte ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet (20%). Ich bin nun erneut schwanger mit errechnetem Geburtstermin am 21.9.2026. De ...

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite und bin sozialversichert in Deutschland. Meine Ehefrau arbeitet und lebt in Kroatien. Unser Kind wird ebenfalls mit ihr in Kroatien leben. Meine Frau erhält dort nach der Geburt für 12 Monate die kroatische Mutterschafts-/Elternleistung. Mein Wunsch ist es, möglichst lange bei meinem Kind zu sein und mich in di ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...

Hallo, meine Elternzeit (3 Jahre) endet Mitte November und ich plane ein 2. Kind. Nach der Elternzeit werde ich wieder Vollzeit arbeiten. Wenn ich zB im Januar schwanger sein sollte und ein ärztliches BV bekomme wie berechnet sich mein Mutterschutzlohn?  Der Mutterschutzlohn bemisst sich nach dem Durchschnitt der letzten drei Monate vor Eintritt d ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe noch reichlich Urlaub von vor meiner Elternzeit übrig. (Fast 60 Tage). Vor 2 Wochen habe ich angefangen "Teilzeit in Elternzeit" zu arbeiten und dies geht bis zum 02.01.2027 so. Das Datum und die Teilzeit habe ich extra so gewählt, damit ich den restlichen Resturlaub dann über 2 volle Jahre (2027 & 2028) abbauen k ...