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Guten Tag Frau Bader, mein erster Sohn ist Januar 2002 geboren,habe dann 3 Jahre Elternzeit beantragt. Im Jan 2003 bekomme ich das 2.Kind. Frage: Kann ich die 3 Jahre Elternzeit fürs 2.Kind im Anschluss der "ersten 3 Jahre" nehmen so das ich im ganzen also 6 Jahre Elternzeit hatte oder geht das nicht und ich hab dann "nur" 4jahre Besten Dank Svenja
Liebe Svenja, nein, der 2. EU schließt sich an den ersten an. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
doch durch das Alter des Kindes begrenzt. Maximal bis zum Ende des dritten Lebensjahres d.h. in diesem Fall doch nur 4 Jahre oder irre ich mich? Gruß Antonie
Mitglied inaktiv
bin jetzt auch durch die Aussage von Fr. Bader etwas verwirrt. Demnach würde sich der EU für das zweite Kind an den EU des ersten Kindes anschließen. In früheren Fragen hatte sie allerdings auch geschrieben, dass der EU für das zweite Kind dann entsprechend kürzer ausfällt....also hätte Svenja dann wirklich nur 4 Jahre. Bei mir ist es fast der selbe Fall. ein Kind wurde im Januar 2001 geboren, das nächste erwarte ich 2 Wochen. Ich habe dann insgesamt eine Elternzeit vom 4,5 Jahren - zumindest ist dies die Auskunft, die mir von den entsprechenden staatlichen und gesetzgebenden Stellen und auch zuvor von Fr. Bader gegeben wurden. Ich denke, es handelt sich wohl um ein Verständnis-Missverständnis :-) Alles Gute Vanessa
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