Bea11
Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit: Meine Tochter kam am 21.8.2011 auf die Welt. Elternzeit wäre jetzt eigentlich gewesen von 21.8.11 bis 21.8.2013. Ich habe aber bei meiner Firma Elternzeit beantragt von acht Wochen nach der Geburt (nach der Mutterschutzzeit) bis Oktober 2013. Da kam dann auch ein Bestätigungsschreiben, dass das ok ist und die Elternzeit von Oktober bis Oktober 2013 geht. Jetzt habe ich von einer Bekannten erfahren, dass die Elternzeit ja eigentlich immer am 2. Geburtstag des Kindes endet. Hm. Was gilt jetzt in meinem Fall? Die Bestätigung von der Firma, dass ich von Oktober bis Oktober zu Hause bin, oder muss ich ab August wieder arbeiten gehen? Das Problem ist, dass ja im August der Kindergarten zu hat und wenn ich ab 1.9. wieder arbeiten gehen würde, hätte sie überhaupt keine Eingewöhnungszeit im Kindergarten, in der ich halt auch mal da sein kann, wenn es nicht so gut klappt. Wäre für mich schon eine mittlere Katastrophe, wenn ich ab August wieder arbeiten gehen müsste... Allerdings stehen mir ja eigentlich volle drei Jahre zu, und die nutze ich ja nicht mal. Habe mich über den Rest der zwei Jahre auch noch nicht geäußert, ob und wann ich die nehmen will. Die Firma hat sich jetz dazu nicht geäußert, dass die Berechnung eigentlich falsch ist... Ich weiß nicht, ob die da garnicht so genau geschaut haben... Wie ist das jezt rechtlich, wenn die noch merken, dass ich eigentlich schon ab August wieder kommen müsste!? Gilt dann die gesetzliche Elternzeit oder das, was sie mir bestätigt haben, nämlich bis Oktober? Habe auch einen Lohnzettel, auf dem das drauf steht, "ab Oktober 2011 Elternzeit, somit keine Gehaltszahlungen". Ich wär für eine Antwort sehr dankbar, irgendwie macht mich das unruhig. Viele Grüße Beate
Hallo, amn kann bis höchstens 3 Jahre EZ nehmen, also bis zu 3. Geb. Sie müssen ab August wieder arbeiten gehen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Elternzeit kann man Taggenau bis zu maximal 3 Jahren nehmen. Ich sehe daher keinen Grund warum Du schon wieder im August arbeiten gehen sollen müsstest, wenn Dein Betrieb Dir die EZ bis Oktober bestätigt hat. LG Sabine
Ach-habe nicht richtig gelesen. Sie können auch 2 Jahre und ungerade EZ nehmen. Also 2 Jahre u 2 Jahre (habe 11 + 3 = 13 gerechnet...)
Bea11
Ok also dürfte es ja keine Probleme geben. Selbst wenn der Firma irgendwann auffällt "oh eigentlich müsste sie laut Gesetz nach zwei Jahren, also am 2. Geb. des Kindes wieder kommen". Danke für die Antworten!
Mitglied inaktiv
Welche gesetzlichen 2ahre meinst du? Es sind 3 Jahre. Du brauchst also erst ab Aug 2014 wieder arbeiten wenn du möchtest. Oder Du arbeitest von Okt 2013-Aug 2014 Teilzeit. Oder bleibst wie beantragt bis Okt. 2013 daheim und meldest an, das du die restl. Monate bis zum vollen 3ten Jahr später nimmst. Oder Du verzichtest auf diese Monate. Du mußt nur mind. 2 Jahre anmelden beim AG damit er Dir das 3te J-ahr nicht verwehren darf. Und das hast du ja getan.
Ähnliche Fragen
Zuerst einmal muss ich einwenig zum Hintergrund der Frage was erzählen. Habe eigentlich mit meinem AG noch in der Schwangerschaft vereinbart, eigentlich 3 Jahre Elternzeit zu nehmen und nach dem ersten Jahr und dem wegfall des Elterngeldes auf Minijob-Basic zu arbeiten, leider nur mündlich, obwohl ich meinen Chef gefragt habe, ob er was schriftlich ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation besteht bei mir und ich habe keine ähnlichen Fälle bei der Suche gefunden: Mit meinem Arbeitgeber wurde bereits vor dem Mutterschutz mündlich vereinbart, dass ich MINDESTENS 1 Jahr Elternzeit nehme. Seine Info war, dass wir nichts schriftliches vereinbaren müssen, erst einmal solle das Kind kommen und wi ...
Ich habe vor der Geburt meiner zwillinge (November 2019 geburt) mit meinem Arbeitgeber schriftlich vereinbart, dass ich im Juli wieder in teilzeit arbeiten komme. Ich habe aber gemerkt, dass dies noch zu früh ist. Muss der Arbeitgeber nun zustimmen, wenn ich zum Beispiel erst wieder im November arbeiten kommen möchte? Ich habe 6 Jahre elternzeit a ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Guten Abend, meine zwei jährige Elternzeit ist in gut 3 Monaten abgelaufen und nun heißt es seitens des AG: sie wissen aktuell nicht, wohin mit mir! Ich bin bereits ein halbes Jahr vorher mit meinem AG in Kontakt getreten und habe mich erkundigt und da bekam ich die selbe Aussage. Meine bisherige Stelle gibt es nicht mehr. Ich war Assistentin in e ...
Hallo, Ich hätte nochmal eine Frage bzgl dem Elterngeld. mein Mann würde 2 Monate Elternzeit nehmen. Basis EG und nicht arbeiten in der Zeit. er hat neben seiner Vollzeit Tätigkeit auch einen 520€ Job. diesen würde er für die Elternzeit auch nicht ausüben (ist mit dem Arbeitgeber auch geklärt - er machte das stundenweise nach der Haupt Tätigke ...
Hallo Frau Bader, Ich komme im November aus einer zweijährigen Elternzeit. Ich möchte dann 5 Jahre in die Brückenteilzeit, um meinen Anspruch auf Vollzeit zu sichern. Allerdings würden die 5 Jahre B.Teilzeit nicht ausreichen und würde gerne noch weitere 3 Jahre Teilzeit arbeiten. Ist es eine Möglichkeit, nach der 5 jährigen B.Teilzeit nahtlos in ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber in Niedersachsen bereits mitgeteilt, dass ich beabsichtige, für die Dauer von zwei Jahren Elternzeit zu nehmen. Während dieser Elternzeit werde ich zu meinem Freund nach Nordrhein-Westfalen ziehen. Dort werde ich auch meinen Wohnsitz anmelden und Elterngeld beantragen. Aktuell ist nicht gepla ...
Hallo, ich hatte heute mein Wiedereinstiegs Gespräch. ich möchte gerne 15 Stunden pro Woche arbeiten, das stellt auch kein Problem dar. jetzt wurde ich aber informiert das dann mein Stundenlohn auf Mindestlohn herabgesetzt wird. Ist das Rechtens?
Die letzten 10 Beiträge
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe