Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit zwei Jahre oder so lange wie vereinbart?

Frage: Elternzeit zwei Jahre oder so lange wie vereinbart?

Bea11

Beitrag melden

Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit: Meine Tochter kam am 21.8.2011 auf die Welt. Elternzeit wäre jetzt eigentlich gewesen von 21.8.11 bis 21.8.2013. Ich habe aber bei meiner Firma Elternzeit beantragt von acht Wochen nach der Geburt (nach der Mutterschutzzeit) bis Oktober 2013. Da kam dann auch ein Bestätigungsschreiben, dass das ok ist und die Elternzeit von Oktober bis Oktober 2013 geht. Jetzt habe ich von einer Bekannten erfahren, dass die Elternzeit ja eigentlich immer am 2. Geburtstag des Kindes endet. Hm. Was gilt jetzt in meinem Fall? Die Bestätigung von der Firma, dass ich von Oktober bis Oktober zu Hause bin, oder muss ich ab August wieder arbeiten gehen? Das Problem ist, dass ja im August der Kindergarten zu hat und wenn ich ab 1.9. wieder arbeiten gehen würde, hätte sie überhaupt keine Eingewöhnungszeit im Kindergarten, in der ich halt auch mal da sein kann, wenn es nicht so gut klappt. Wäre für mich schon eine mittlere Katastrophe, wenn ich ab August wieder arbeiten gehen müsste... Allerdings stehen mir ja eigentlich volle drei Jahre zu, und die nutze ich ja nicht mal. Habe mich über den Rest der zwei Jahre auch noch nicht geäußert, ob und wann ich die nehmen will. Die Firma hat sich jetz dazu nicht geäußert, dass die Berechnung eigentlich falsch ist... Ich weiß nicht, ob die da garnicht so genau geschaut haben... Wie ist das jezt rechtlich, wenn die noch merken, dass ich eigentlich schon ab August wieder kommen müsste!? Gilt dann die gesetzliche Elternzeit oder das, was sie mir bestätigt haben, nämlich bis Oktober? Habe auch einen Lohnzettel, auf dem das drauf steht, "ab Oktober 2011 Elternzeit, somit keine Gehaltszahlungen". Ich wär für eine Antwort sehr dankbar, irgendwie macht mich das unruhig. Viele Grüße Beate


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, amn kann bis höchstens 3 Jahre EZ nehmen, also bis zu 3. Geb. Sie müssen ab August wieder arbeiten gehen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Elternzeit kann man Taggenau bis zu maximal 3 Jahren nehmen. Ich sehe daher keinen Grund warum Du schon wieder im August arbeiten gehen sollen müsstest, wenn Dein Betrieb Dir die EZ bis Oktober bestätigt hat. LG Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Ach-habe nicht richtig gelesen. Sie können auch 2 Jahre und ungerade EZ nehmen. Also 2 Jahre u 2 Jahre (habe 11 + 3 = 13 gerechnet...)


Bea11

Beitrag melden

Ok also dürfte es ja keine Probleme geben. Selbst wenn der Firma irgendwann auffällt "oh eigentlich müsste sie laut Gesetz nach zwei Jahren, also am 2. Geb. des Kindes wieder kommen". Danke für die Antworten!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Welche gesetzlichen 2ahre meinst du? Es sind 3 Jahre. Du brauchst also erst ab Aug 2014 wieder arbeiten wenn du möchtest. Oder Du arbeitest von Okt 2013-Aug 2014 Teilzeit. Oder bleibst wie beantragt bis Okt. 2013 daheim und meldest an, das du die restl. Monate bis zum vollen 3ten Jahr später nimmst. Oder Du verzichtest auf diese Monate. Du mußt nur mind. 2 Jahre anmelden beim AG damit er Dir das 3te J-ahr nicht verwehren darf. Und das hast du ja getan.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Zuerst einmal muss ich einwenig zum Hintergrund der Frage was erzählen. Habe eigentlich mit meinem AG noch in der Schwangerschaft vereinbart, eigentlich 3 Jahre Elternzeit zu nehmen und nach dem ersten Jahr und dem wegfall des Elterngeldes auf Minijob-Basic zu arbeiten, leider nur mündlich, obwohl ich meinen Chef gefragt habe, ob er was schriftlich ...

Hallo Frau Bader, folgende Situation besteht bei mir und ich habe keine ähnlichen Fälle bei der Suche gefunden: Mit meinem Arbeitgeber wurde bereits vor dem Mutterschutz mündlich vereinbart, dass ich MINDESTENS 1 Jahr Elternzeit nehme. Seine Info war, dass wir nichts schriftliches vereinbaren müssen, erst einmal solle das Kind kommen und wi ...

Ich habe vor der Geburt meiner zwillinge (November 2019 geburt) mit meinem Arbeitgeber schriftlich vereinbart, dass ich im Juli wieder in teilzeit arbeiten komme. Ich habe aber gemerkt, dass dies noch zu früh ist. Muss der Arbeitgeber nun zustimmen, wenn ich zum Beispiel erst wieder im November arbeiten kommen möchte? Ich habe 6 Jahre elternzeit a ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...