Bea11
Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit: Meine Tochter kam am 21.8.2011 auf die Welt. Elternzeit wäre jetzt eigentlich gewesen von 21.8.11 bis 21.8.2013. Ich habe aber bei meiner Firma Elternzeit beantragt von acht Wochen nach der Geburt (nach der Mutterschutzzeit) bis Oktober 2013. Da kam dann auch ein Bestätigungsschreiben, dass das ok ist und die Elternzeit von Oktober bis Oktober 2013 geht. Jetzt habe ich von einer Bekannten erfahren, dass die Elternzeit ja eigentlich immer am 2. Geburtstag des Kindes endet. Hm. Was gilt jetzt in meinem Fall? Die Bestätigung von der Firma, dass ich von Oktober bis Oktober zu Hause bin, oder muss ich ab August wieder arbeiten gehen? Das Problem ist, dass ja im August der Kindergarten zu hat und wenn ich ab 1.9. wieder arbeiten gehen würde, hätte sie überhaupt keine Eingewöhnungszeit im Kindergarten, in der ich halt auch mal da sein kann, wenn es nicht so gut klappt. Wäre für mich schon eine mittlere Katastrophe, wenn ich ab August wieder arbeiten gehen müsste... Allerdings stehen mir ja eigentlich volle drei Jahre zu, und die nutze ich ja nicht mal. Habe mich über den Rest der zwei Jahre auch noch nicht geäußert, ob und wann ich die nehmen will. Die Firma hat sich jetz dazu nicht geäußert, dass die Berechnung eigentlich falsch ist... Ich weiß nicht, ob die da garnicht so genau geschaut haben... Wie ist das jezt rechtlich, wenn die noch merken, dass ich eigentlich schon ab August wieder kommen müsste!? Gilt dann die gesetzliche Elternzeit oder das, was sie mir bestätigt haben, nämlich bis Oktober? Habe auch einen Lohnzettel, auf dem das drauf steht, "ab Oktober 2011 Elternzeit, somit keine Gehaltszahlungen". Ich wär für eine Antwort sehr dankbar, irgendwie macht mich das unruhig. Viele Grüße Beate
Hallo, amn kann bis höchstens 3 Jahre EZ nehmen, also bis zu 3. Geb. Sie müssen ab August wieder arbeiten gehen Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Elternzeit kann man Taggenau bis zu maximal 3 Jahren nehmen. Ich sehe daher keinen Grund warum Du schon wieder im August arbeiten gehen sollen müsstest, wenn Dein Betrieb Dir die EZ bis Oktober bestätigt hat. LG Sabine
Ach-habe nicht richtig gelesen. Sie können auch 2 Jahre und ungerade EZ nehmen. Also 2 Jahre u 2 Jahre (habe 11 + 3 = 13 gerechnet...)
Bea11
Ok also dürfte es ja keine Probleme geben. Selbst wenn der Firma irgendwann auffällt "oh eigentlich müsste sie laut Gesetz nach zwei Jahren, also am 2. Geb. des Kindes wieder kommen". Danke für die Antworten!
Mitglied inaktiv
Welche gesetzlichen 2ahre meinst du? Es sind 3 Jahre. Du brauchst also erst ab Aug 2014 wieder arbeiten wenn du möchtest. Oder Du arbeitest von Okt 2013-Aug 2014 Teilzeit. Oder bleibst wie beantragt bis Okt. 2013 daheim und meldest an, das du die restl. Monate bis zum vollen 3ten Jahr später nimmst. Oder Du verzichtest auf diese Monate. Du mußt nur mind. 2 Jahre anmelden beim AG damit er Dir das 3te J-ahr nicht verwehren darf. Und das hast du ja getan.
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