Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit zwei Jahre oder so lange wie vereinbart?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Elternzeit zwei Jahre oder so lange wie vereinbart?

Bea11

Beitrag melden

Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit: Meine Tochter kam am 21.8.2011 auf die Welt. Elternzeit wäre jetzt eigentlich gewesen von 21.8.11 bis 21.8.2013. Ich habe aber bei meiner Firma Elternzeit beantragt von acht Wochen nach der Geburt (nach der Mutterschutzzeit) bis Oktober 2013. Da kam dann auch ein Bestätigungsschreiben, dass das ok ist und die Elternzeit von Oktober bis Oktober 2013 geht. Jetzt habe ich von einer Bekannten erfahren, dass die Elternzeit ja eigentlich immer am 2. Geburtstag des Kindes endet. Hm. Was gilt jetzt in meinem Fall? Die Bestätigung von der Firma, dass ich von Oktober bis Oktober zu Hause bin, oder muss ich ab August wieder arbeiten gehen? Das Problem ist, dass ja im August der Kindergarten zu hat und wenn ich ab 1.9. wieder arbeiten gehen würde, hätte sie überhaupt keine Eingewöhnungszeit im Kindergarten, in der ich halt auch mal da sein kann, wenn es nicht so gut klappt. Wäre für mich schon eine mittlere Katastrophe, wenn ich ab August wieder arbeiten gehen müsste... Allerdings stehen mir ja eigentlich volle drei Jahre zu, und die nutze ich ja nicht mal. Habe mich über den Rest der zwei Jahre auch noch nicht geäußert, ob und wann ich die nehmen will. Die Firma hat sich jetz dazu nicht geäußert, dass die Berechnung eigentlich falsch ist... Ich weiß nicht, ob die da garnicht so genau geschaut haben... Wie ist das jezt rechtlich, wenn die noch merken, dass ich eigentlich schon ab August wieder kommen müsste!? Gilt dann die gesetzliche Elternzeit oder das, was sie mir bestätigt haben, nämlich bis Oktober? Habe auch einen Lohnzettel, auf dem das drauf steht, "ab Oktober 2011 Elternzeit, somit keine Gehaltszahlungen". Ich wär für eine Antwort sehr dankbar, irgendwie macht mich das unruhig. Viele Grüße Beate


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, amn kann bis höchstens 3 Jahre EZ nehmen, also bis zu 3. Geb. Sie müssen ab August wieder arbeiten gehen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Elternzeit kann man Taggenau bis zu maximal 3 Jahren nehmen. Ich sehe daher keinen Grund warum Du schon wieder im August arbeiten gehen sollen müsstest, wenn Dein Betrieb Dir die EZ bis Oktober bestätigt hat. LG Sabine


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Ach-habe nicht richtig gelesen. Sie können auch 2 Jahre und ungerade EZ nehmen. Also 2 Jahre u 2 Jahre (habe 11 + 3 = 13 gerechnet...)


Bea11

Beitrag melden

Ok also dürfte es ja keine Probleme geben. Selbst wenn der Firma irgendwann auffällt "oh eigentlich müsste sie laut Gesetz nach zwei Jahren, also am 2. Geb. des Kindes wieder kommen". Danke für die Antworten!


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Welche gesetzlichen 2ahre meinst du? Es sind 3 Jahre. Du brauchst also erst ab Aug 2014 wieder arbeiten wenn du möchtest. Oder Du arbeitest von Okt 2013-Aug 2014 Teilzeit. Oder bleibst wie beantragt bis Okt. 2013 daheim und meldest an, das du die restl. Monate bis zum vollen 3ten Jahr später nimmst. Oder Du verzichtest auf diese Monate. Du mußt nur mind. 2 Jahre anmelden beim AG damit er Dir das 3te J-ahr nicht verwehren darf. Und das hast du ja getan.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Zuerst einmal muss ich einwenig zum Hintergrund der Frage was erzählen. Habe eigentlich mit meinem AG noch in der Schwangerschaft vereinbart, eigentlich 3 Jahre Elternzeit zu nehmen und nach dem ersten Jahr und dem wegfall des Elterngeldes auf Minijob-Basic zu arbeiten, leider nur mündlich, obwohl ich meinen Chef gefragt habe, ob er was schriftlich ...

Hallo Frau Bader, folgende Situation besteht bei mir und ich habe keine ähnlichen Fälle bei der Suche gefunden: Mit meinem Arbeitgeber wurde bereits vor dem Mutterschutz mündlich vereinbart, dass ich MINDESTENS 1 Jahr Elternzeit nehme. Seine Info war, dass wir nichts schriftliches vereinbaren müssen, erst einmal solle das Kind kommen und wi ...

Ich habe vor der Geburt meiner zwillinge (November 2019 geburt) mit meinem Arbeitgeber schriftlich vereinbart, dass ich im Juli wieder in teilzeit arbeiten komme. Ich habe aber gemerkt, dass dies noch zu früh ist. Muss der Arbeitgeber nun zustimmen, wenn ich zum Beispiel erst wieder im November arbeiten kommen möchte? Ich habe 6 Jahre elternzeit a ...

Hallo! Ich war vom 27.6.24 bis zum 26.06.25 in Elternzeit und war vorher im Beschäftigungsverbot. Am 27.06.25 beginnt nun mein erster offizieller Arbeitstag und nehme aber gerade meinen Resturlaub.  Ich habe am 29.05.25 das letzte mal eine Auszahlung der Elterngeldstelle bekommen und müsste am 27. Juni wieder Gehalt vom Arbeitgeber bekommen. ...

Hallo, "Das liegt daran, dass die Elternzeit einen Tag vor dem tatsächlichen Geburtstermin startet." Stimmt diese Aussage? Mein errechneter ET war 07.06.25 geboren wurde mein Kind am 31 05 2025  Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt.   Wann beginnt und endet dann die Elternzeit? Der Arbeitgeber hat die Elternzeit nochmal berec ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 01.07.2020 auf die Welt gekommen. Da habe ich drei Jahre Elternzeit genommen. Am 04.01.2023 ist sein kleiner Bruder auf die Welt gekommen dafür habe ich die Elternzeit unterbrochen und die vollen 3 Jahre vom kleinen Bruder genommen. Mein Arbeitgeber möchte einen schriftlichen Antrag zu erneuten Aufnahme der re ...

Guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich zur Zeit in der Elternzeit für ein Jahr bis 27.04.2026. Mein Mann und ich haben aber ein Wünsch für das zweite Kind und ich würde wieder schwanger sein während dieser Elternzeit. Meine Fragen sind, muss ich die Elternzeit rechtzeitig beenden wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger wäre? Und wie sieht e ...

Hallo,  Folgender Fall: Ich bin in der Pflege tätig und wurde deshalb ins Beschäftigungsverbot geschickt, als ich schwanger wurde. Ich habe im Juni 23 mein erstes Kind bekommen, und habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im September 24 bin ich erneut schwanger geworden, habe meinen Arbeitgeber informiert, und ihnen wieder vom Frauenarzt d ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin Beamtin im Schuldienst und möchte während der Elternzeit innerhalb des Bundeslandes umziehen. Auf Grund der Entfernung von über 100km zum jetzigen Dienstort könnte ich dahin nicht mehr zurück. Ist das Land in dem Fall verpflichtet, mich wohnortnah einzusetzen oder kann das abgelehnt werden? Vielen Dank,  Clau ...