Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit- Wohnsitz von Vater und Mutter gleich?

Frage: Elternzeit- Wohnsitz von Vater und Mutter gleich?

jojohann

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, meine Freundin und ich beantragen Elternzeit. Wir haben dabei noch zwei unterschiedliche Wohnsitze die ca. 30 Km auseinander liegen. Das Landesfamilienamt behauptet nun, dass Elterngeld nur dann gewährt werden kann, wenn Vater, Mutter und Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit einem gleichen Wohnsitz (der der Kindesmutter) wohnen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen


peekaboo

Beitrag melden

Schnelle Google Suche ergab dieses hier: RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-14503-Leitfaden-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Kapitel 3: Wer erhält Elternzeit? http://www.rund-ums-baby.de/recht/Getrennt-lebend-und-trotzdem-gemeinsam-Elternzeit_89837.htm


jojohann

Beitrag melden

Danke für die Antwort. Das Problem ist derzeit leider, dass ich gerne bei unserem Kind sein möchte. Mutter und Kind (Frühgeburt und in der Klinik die 600 Km entfernt von mir ist) . Eigentlich hätten wir noch 2,5 Monate Zeit gehabt uns eine gemeinsame Wohnung zu suchen. Nun kam leider alles anders und sehr plötzlich. Bis mein Kind und die Mutter wieder am eigentlichen Wohnort sind, haben wir Mitte September. Arbeitgeber und ich haben uns auf Elternzeit geeinigt. Ich habe aber nicht gewusst, dass es solche Probleme damit gibt.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Melde dich doch einfach um, IMO sollte das das Problem lösen. Vermieter darf IMO auch nichts dagegen sagen, da Familienzusammenführung. Und dann könnt ihr, wenn Mutter und Kind wieder daheim sind, das gröbste überstanden ist, in Ruhe weitersuchen. Deine "erste" Wohnung kannst du evtl als Zweitwohnsitz angeben. Oder die Mutter macht das entsprechend bei Dir - was halt wo für euch besser ist. Und alles Gute.


jojohann

Beitrag melden

Danke. Das werde ich so machen.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Morgen Frau Bader, es besteht folgende Situation: Ich befinde mich noch bis 5. August 2018 in Elternzeit. Es besteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit meinem AG in München (seit 2007). Ich habe meinen Wohnsitz in einem Vorort von München, aufgrund vorübergehendem Umzugs (eigentlich nur ein ausgedehnter Auslandsurlaub) nach Italie ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten.  Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...