jojohann
Sehr geehrte Frau Bader, meine Freundin und ich beantragen Elternzeit. Wir haben dabei noch zwei unterschiedliche Wohnsitze die ca. 30 Km auseinander liegen. Das Landesfamilienamt behauptet nun, dass Elterngeld nur dann gewährt werden kann, wenn Vater, Mutter und Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit einem gleichen Wohnsitz (der der Kindesmutter) wohnen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Hallo, Antwort von mir wurde ja schon reinkopiert Liebe Grüße NB
peekaboo
Schnelle Google Suche ergab dieses hier: RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/PRM-14503-Leitfaden-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Kapitel 3: Wer erhält Elternzeit? http://www.rund-ums-baby.de/recht/Getrennt-lebend-und-trotzdem-gemeinsam-Elternzeit_89837.htm
jojohann
Danke für die Antwort. Das Problem ist derzeit leider, dass ich gerne bei unserem Kind sein möchte. Mutter und Kind (Frühgeburt und in der Klinik die 600 Km entfernt von mir ist) . Eigentlich hätten wir noch 2,5 Monate Zeit gehabt uns eine gemeinsame Wohnung zu suchen. Nun kam leider alles anders und sehr plötzlich. Bis mein Kind und die Mutter wieder am eigentlichen Wohnort sind, haben wir Mitte September. Arbeitgeber und ich haben uns auf Elternzeit geeinigt. Ich habe aber nicht gewusst, dass es solche Probleme damit gibt.
Mitglied inaktiv
Melde dich doch einfach um, IMO sollte das das Problem lösen. Vermieter darf IMO auch nichts dagegen sagen, da Familienzusammenführung. Und dann könnt ihr, wenn Mutter und Kind wieder daheim sind, das gröbste überstanden ist, in Ruhe weitersuchen. Deine "erste" Wohnung kannst du evtl als Zweitwohnsitz angeben. Oder die Mutter macht das entsprechend bei Dir - was halt wo für euch besser ist. Und alles Gute.
jojohann
Danke. Das werde ich so machen.
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