Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit - wieder schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit - wieder schwanger

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Hallo, ich befinde mich noch in Elternzeit für mein erstes Kind und bin nun wieder schwanger. Nach § 16 BEEG besteht ja die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Meine Fragen hierzu: 1. Wenn der Mutterschutz nun bspw. am 1.8. beginnt, würde ich die Elternzeit also zum 31.7. beenden, richtig? 2. Bis wann müsste ich den Antrag spätestens beim Arbeitgeber eingereicht haben? Gibt es hierfür eine Frist? Was ist, wenn sich der voraussichtliche Geburtstermin noch einmal verschiebt und dadurch ja auch der Mutterschutz-Beginn? 3. Kann ich die übrigen Monate meiner ersten Elternzeit noch einmal auf einen späteren Zeitpunkt übertragen lassen? Danke und lieben Gruß!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja 2. nein 3. Wenn der Ag zustimmt, bis zu 12 Mo. bis zum 8 geb. Liebe Grüße NB


SumSum076

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1) Ja 2) 31.07. (lass es dir stempeln!), denn es gibt keine Frist. Es schadet aber nicht, dein Schreiben schon eher einzureichen. Erhöht auch die Chancen, rechtzeitig das Geld zu bekommen! Der Termin verschiebt sich nicht mehr! Der Arzt legt in in den ersten 3 Monaten fest und trägt ihn ein. Dieses Datum wird eigentlich nicht mehr angepasst, selbst wenn das Kind etwas schneller oder etwas langsamer wächst, und selbst dann nicht, wenn ein Kaiserschnitt gemacht wird. Kannst ja schreiben, ich unterbreche zum Mutterschutzbeginn, gemäß Mutterpass/Bescheingung vom Arzt, also zum 01.08. Gruß Sabine


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