Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit - Wie gehts danach weiter...

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit - Wie gehts danach weiter...

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Sehr geehrte Frau Bader, ich beschäftige mich gerade mit der Beantragung meiner Elternzeit und da sind doch einige Fragen aufgekommen, bei denen Sie mir hoffentlich weiter helfen können. Als ich meiner Arbeitgeberin mitteilte, das ich schwanger bin, sagte sie mir gleich, das ich für Sie danach nicht mehr Vollzeit arbeiten könnte. Nun habe ich ja in Schwangerschaft und Mutterschutz Kündigungsschutz. Besteht der auch in der Elternzeit bei einer Firma mit weniger als 5 Angestellten und einer Betriebszugehörigkeit seit Juli 2002? Wenn ja, da mein Vertrag mit einer Kündigungsfrist mit 6 Wochen zum Quartalsende besteht und mein Kind wahrscheinlich Anfang Mai zur Welt kommen wird, dann Mutterschutz, also Elternzeit ab Juli 2008 bis Juli 2009, könnte ich ab Juli wieder Vollzeit bei Ihr arbeiten (bis sie mich dann fristgerecht kündigt zum 30.Sept.)? Wenn ich Zwei Jahre Elternzeit beantrage und im zweiten Jahr Teilzeit arbeiten möchte, Arbeitgeberin stimmt zu, aber bei ihr ist es nicht möglich, kann man dann sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden und hat Anspruch auf Arbeitslosengeld? Und wenn man sich auf einen Aufhebungsvertrag einigen würde, besteht dann Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn ja, müßte man dafür aber dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können, also Betreuungsplatz fürs Kind geklärt sein, oder? Vielen Dank für Ihre Bemühungen, Katrin


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Kü-Schutz besteht für alle AN in SS und EZ 2. Man kann sich in der EZ nicht arbeitssuchend melden, es sei denn man kündigt. Dann endet die EZ und man muss dem ARbeitsmarkt zur Verfügung stehen Liebe Grüsse, NB


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