inmate003
Hallo Frau Bader, in meiner Frage handelt es sich um die Elternzeit+Elterngeld. Meine Elternzeit ist 1 Monat vom 25.12 - 24.01 und ich habe ein Job Angebot das ich ab dem 1.2 annehmen könnte. Nun mein Problem ich habe eine Kündigungsfrist zum Quartalsende. Das bedeutet ich könnte zum 31.12 oder 28.04 Kündigen, leider ist der zweite Termin zu spät für den neuen Job. Nun zu Frage: Was würde passieren wenn ich zum 31.12 Kündige und bis 24.1 Arbeitslos bin? Läuft die Elternzeit/Elterngeld normal weiter oder muss ich in einem beschäftigten Verhältnis sein? Vielen Dank im Voraus Peter
Hallo, 1. Sie müssen mind. 2 Mo EZ nehmen, um EG zu bekommen 2. Sie bekommen auch bei einer Kündigung EG - Problem wird aber die Sperre und die KK sein. Das müssen Sie vorher klären Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Für EG musst Du nicht angestellt sein, das beziehst Du nach Lebensmonaten. WENN Du angestellt bist, musst Du Dich in der Zeit in EZ befinden um EG zu bekommen. Also kündigst Du zum 31.12. musst Du trotzdem ab 25.12 EZ eingereicht haben. Für die Zeit vom 24.1. bis 1.2. solltest Du mit der KK zur Sicherheit vorher kurz klären, dass Du da weiterhin versichert bist, auch wenn Du offiziell keine Anstellung hast und dich ja sicherlich auch nicht beim Amt wegen der paar Tage melden wirst. Die machen da aber normalerweise keinen Aufriss, wenn man das geklärt hat. LG Lilly
Felica
Achtung, bei webiger wie 2 lebensmonaten EG hat man gar keinen Anspruch. Beide Monate müssen vor dem 14ten lebensmonat liegen. Bereits erhaltenes EG muss andernfalls zurück gezahlt werden
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