UMenzing
Hallo Fr. Bader, unser Frage ist folgende. Kann eine Unterbrochene bzw. nicht beantragte Elternzeit wieder aufgenommen werden. Hier die Eckdaten: 1. Unsere Tochter wurde 12.2008 geboren. Nach Ablauf des Mutterschutzes hat meine Frau im Februar 2009 wieder ihre Arbeit in Vollzeit aufgenommen. Ich selbst habe Elternzeit mit Elterngeld beantragt und war bis 10.2009 zuhause. Anschließend ging auch ich wieder in Vollzeit arbeiten. Seit diesem Zeitpunkt arbeiteten meine Frau und ich in Vollzeit ununterbrochen. 2. Im April 2015 ist unser Sohn geboren. Meine Frau hat Mutterschutz und Elternzeit mit Elterngeld bis April 2016 beantragt und befindet sich im Moment in Elternzeit. Die Krankenkasse meiner Frau hat uns, auf nachfrage, mitgeteilt, dass sie ohne weiteres insg. 3 Jahre Elternzeit nehmen kann und in dieser Zeit vom Krankenkassenbeitrag befreit ist. Was wir jetzt auch in Anspruch werden nehmen. Wie jetzt aus Punkt 1 zu entnehmen ist haben wir ja rein Rechnerisch noch 2 Jahre Elternzeit (Tochter (ohne Elterngeld)) "übrig". Können wir diese Zeit noch nachholen und sind in dieser Zeit Krankenkassenbeitragsfrei????? Wenn ja wie müssten wir den vorgehen? Ich hoffe ich habe die für Sie wichtigen Punkte aufgeführt und bedanke mich schon mal im voraus für Ihre Mühen UMenzing
Hallo, wenn der Arbeitgeber zustimmt kann man pro Kind bis zu zwölf Monate bis zum achten Geburtstag nehmen. Liebe Grüße NB
La_Latina
Wenn, dann kann sie meines Wissens nach nur noch ein Jahr nehmen, da es max. bis zum 8. Geburtstag geht. Ggf. hätte es auch schon eher beantragt werden müssen (mein Kentnisstand ist, dass alles was nach dem 3. Geburtstag genommen werden will, in den ersten drei Jahren beantragt werden muss). Bin da mal auf Fr. Baders Antwort gespannt!
Sternenschnuppe
Es macht keinen Sinn. Man muss es bis zum 8. Geb. nehmen, sie ist da eh noch in Elternzeit vom kleinen Kind. Und es hätte übertragen werden müssen bis zum 8. Geb. Habt ihr das ? Wegen Punkt 1 fällt es eh aus.
La_Latina
Ach, das mit der Elternzeit bis April 2016 hatte ich überlesen.
UMenzing
Danke schon mal für die Antworten. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann könnten wir nach Ablauf der jetzigen Elternzeit (Sohn) mit Elterngeld ab April 2016 noch bis Dezember 2016 acht Monate Elternzeit von unserer Großen Tochter nehmen (sie wird im Dezember 2016 8 Jahre) . Anschließend die Elternzeit von unserem Sohn für 2 Jahre fortsetzen?
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