UMenzing
Hallo Fr. Bader, unser Frage ist folgende. Kann eine Unterbrochene bzw. nicht beantragte Elternzeit wieder aufgenommen werden. Hier die Eckdaten: 1. Unsere Tochter wurde 12.2008 geboren. Nach Ablauf des Mutterschutzes hat meine Frau im Februar 2009 wieder ihre Arbeit in Vollzeit aufgenommen. Ich selbst habe Elternzeit mit Elterngeld beantragt und war bis 10.2009 zuhause. Anschließend ging auch ich wieder in Vollzeit arbeiten. Seit diesem Zeitpunkt arbeiteten meine Frau und ich in Vollzeit ununterbrochen. 2. Im April 2015 ist unser Sohn geboren. Meine Frau hat Mutterschutz und Elternzeit mit Elterngeld bis April 2016 beantragt und befindet sich im Moment in Elternzeit. Die Krankenkasse meiner Frau hat uns, auf nachfrage, mitgeteilt, dass sie ohne weiteres insg. 3 Jahre Elternzeit nehmen kann und in dieser Zeit vom Krankenkassenbeitrag befreit ist. Was wir jetzt auch in Anspruch werden nehmen. Wie jetzt aus Punkt 1 zu entnehmen ist haben wir ja rein Rechnerisch noch 2 Jahre Elternzeit (Tochter (ohne Elterngeld)) "übrig". Können wir diese Zeit noch nachholen und sind in dieser Zeit Krankenkassenbeitragsfrei????? Wenn ja wie müssten wir den vorgehen? Ich hoffe ich habe die für Sie wichtigen Punkte aufgeführt und bedanke mich schon mal im voraus für Ihre Mühen UMenzing
Hallo, wenn der Arbeitgeber zustimmt kann man pro Kind bis zu zwölf Monate bis zum achten Geburtstag nehmen. Liebe Grüße NB
La_Latina
Wenn, dann kann sie meines Wissens nach nur noch ein Jahr nehmen, da es max. bis zum 8. Geburtstag geht. Ggf. hätte es auch schon eher beantragt werden müssen (mein Kentnisstand ist, dass alles was nach dem 3. Geburtstag genommen werden will, in den ersten drei Jahren beantragt werden muss). Bin da mal auf Fr. Baders Antwort gespannt!
Sternenschnuppe
Es macht keinen Sinn. Man muss es bis zum 8. Geb. nehmen, sie ist da eh noch in Elternzeit vom kleinen Kind. Und es hätte übertragen werden müssen bis zum 8. Geb. Habt ihr das ? Wegen Punkt 1 fällt es eh aus.
La_Latina
Ach, das mit der Elternzeit bis April 2016 hatte ich überlesen.
UMenzing
Danke schon mal für die Antworten. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann könnten wir nach Ablauf der jetzigen Elternzeit (Sohn) mit Elterngeld ab April 2016 noch bis Dezember 2016 acht Monate Elternzeit von unserer Großen Tochter nehmen (sie wird im Dezember 2016 8 Jahre) . Anschließend die Elternzeit von unserem Sohn für 2 Jahre fortsetzen?
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, zu meiner Situation: ich bin bis Anfang Januar 2026 im Elternzeit mit meine ersten Kind. Wir planen das zweite allerdings weiß man ja nicht wie schnell es geht. ich habe ein Gewerbe gegründet und hatte den Plan für mein zweites Mal Elterngeld dann die Monate der Ersten Elternzeit auszuklammern um so mehr Elterngeld zu ...
Hallo Frau Bader, bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?