Baghira222
Hallo Frau Bader, Ich werde meine aktuell laufende Elternzeit einen Tag vor Beginn des nächsten Mutterschutzes beenden, um für die Zeit des Mutterschutzes mein VZ Gehalt zu erhalten, welches ich vor der Elternzeit hatte. Wo genau ist dieser Anspruch festgehalten? Wie wird der Arbeitgeber über die Höhe des Arbeitgeber-Anteils informiert?Läuft das über die Krankenkasse? Meine zuständigen Kollegen kennen sich leider sehr schlecht aus. Vielen Dank.
Hallo, § 16 Abs. 3 BEEG regelt die vorzeitige Beendigung. Und dann lebt der alte VZ-Vertrag wieder auf und der Anspruch auf MG entsteht. Der Ag muss das selber ausrechnen. 13 €/ Tag zahlt die KK, den Rest er. Datev etc rechnet das alleine aus. Liebe Grüße NB
Baghira222
Alles klar, vielen Dank!
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