Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit vom ersten Kind mit anhängen

Frage: Elternzeit vom ersten Kind mit anhängen

jemava

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, unser zweites Kind kommt ein Monat vor Ende meiner Elternzeit (3 Jahre) vom ersten. Kann ich die mir dann fehlende Zeit an die Elternzeit vom zweiten mit anhängen oder sogar erst nehmen kurz bevor das erste Kind acht Jahre alt wird? Vielen lieben Dank


mellomania

Beitrag melden

als erstes würde ich die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. dann erhälst du den AG und den KK anteil mutterschaftsgeld. die restliche Elternzeit wird dir zurückgespielt. ist das erste kind vor dem 1.6.15 geboren, kannst du ein jahr elternzeit mit über das dritte lebensjahr rausnehmen. wann du das tust, entscheidest du. heißt, du kannst den rest egal wann nehmen. er muss enden am 8.geburstag. also das jahr nicht am 8.geburtstag starten, sondern am 7. kannst also erst drei jahre vom zweiten kind nehmen und dann den rest vom 1. kind. wenn dann alles vor dem 8. gebutstag vom 1. kind fertig ist, hast keine probleme.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Kann ich meinen Antrag so schreiben? Fakten zu mir: 1. Elternzeit würde bis zum 18.08.2013 gehen aber der neue Mutterschutz für mein zweites Kind beginnt am 19.05.2013. Tatsächlich kann ich den Beginn der Elternzeit aber erst nennen wenn der Geburtstermin bekannt ist oder? Abweichend von meinem Elternzeitantrag aus August 2011 beantrage ich ein ...

Hallo, wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeite und erneut schwanger bin, habe ich ja die Möglichkeit die Elternzeit für das erste Kind zum letzten Tag vor dem Mutterschutz für das zweite Kind zu kündigen. Gibt es dafür eine Frist die ich einhalten muss? Nicht dass es besonders wahrscheinlich wäre aber eine Schwangerschaft ist ja eine ...

Liebe Frau Bader, meine 3 Jährige Elternzeit für unser 1 Kind endet am 27.07.2018 Wir wünschen uns noch ein 2 Kind, bis wann müsste Kind 2 spätestens geboren werden, damit ein direkter Übergang in die zweite Elternzeit möglich wäre? Lieben Dank für eine Rückantwort!

Hallo, ich bin aktuell in der Elternzeit für das 1. Kind. Diese geht bis Oktober diesen Jahres. Wenn ich jetzt während dieser elternzeit erneut schwanger werde und die Elternzeit somit früher beende und direkt ins Berufsverbot gehe ( arbeite auf einer Intensivstation und bekomme vom Arbeitgeber direkt ein BV) wie errechnet sich dann das Eltern ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Kind wurde im Januar 2017 geboren. Zunächst habe ich zwei Jahre Elternzeit genommen. Da wir nach einem Jahr allerdings an den Arbeitsort meines Ehemannes (300 km Entfernung) gezogen sind, habe ich dann um ein Jahr auf 3 Jahre Elternzeit verlängert. Zum einen weil die längere Betriebszugehörigkeit für die spät ...

Guten Tag Frau Bader, wie ist Ihre EXPERTENMEINUNG zum Post vom 16.7. mit obigem Titel? Danke!

Hallo Frau Bader, ich wollte mal Nachfragen wie das mit der Bezahlung ist, wenn man Resturlaub von der Anstellung vor der Elternzeit dann nach der Elternzeit in Vollzeit nimmt/einlöst. Werde ich dann mit dem Gehalt vor der Elternzeit bezahlt oder mit dem Gehalt der nach der Elternzeit zu dem Zeitpunkt gilt. Es ergab sich aufgrund von Inflation ...

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir folgenden Nachtrag zum Arbeitsvertrag in Elternzeit zukommen lassen. Kann ich das so unterschreiben damit danach mein alter Arbeitsvertrag wieder gilt?   wird folgender Nachtrag zum Arbeitsvertrag geschlossen: Der Arbeitsvertrag wird in der Elternzeit wie folgt geändert: Die Vereinbarung gilt für die Da ...

Hallo Frau Bader , meine 3 jährige Elterzeit endet am 26.januar 2026. Nun bin ich erneut schwanger Geburtstermin ist der 15.04.2026. wie bei meiner ersten Schwangerschaft werde ich von meiner Frauenärztin ins bv gesetzt. Was steht mir nun in der Schwangerschaft zu? Bekomme ich durch das bv mein normales Gehalt wieder wie auch in der ersten Schw ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich noch zwei Jahre in Elternzeit und plane momentan meine Zukunft neu. Eventuell möchte ich mich beruflich umorientieren.  Wie sieht es mit dem Fall aus, wenn ich mich während der Elternzeit auf eine Ausbildung bewerben würde und eine Zusage erhalte, aber erst für einen Start in mehreren Monaten. Wann m ...