Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit vom ersten Kind mit anhängen

Frage: Elternzeit vom ersten Kind mit anhängen

jemava

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, unser zweites Kind kommt ein Monat vor Ende meiner Elternzeit (3 Jahre) vom ersten. Kann ich die mir dann fehlende Zeit an die Elternzeit vom zweiten mit anhängen oder sogar erst nehmen kurz bevor das erste Kind acht Jahre alt wird? Vielen lieben Dank


mellomania

Beitrag melden

als erstes würde ich die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. dann erhälst du den AG und den KK anteil mutterschaftsgeld. die restliche Elternzeit wird dir zurückgespielt. ist das erste kind vor dem 1.6.15 geboren, kannst du ein jahr elternzeit mit über das dritte lebensjahr rausnehmen. wann du das tust, entscheidest du. heißt, du kannst den rest egal wann nehmen. er muss enden am 8.geburstag. also das jahr nicht am 8.geburtstag starten, sondern am 7. kannst also erst drei jahre vom zweiten kind nehmen und dann den rest vom 1. kind. wenn dann alles vor dem 8. gebutstag vom 1. kind fertig ist, hast keine probleme.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Kann ich meinen Antrag so schreiben? Fakten zu mir: 1. Elternzeit würde bis zum 18.08.2013 gehen aber der neue Mutterschutz für mein zweites Kind beginnt am 19.05.2013. Tatsächlich kann ich den Beginn der Elternzeit aber erst nennen wenn der Geburtstermin bekannt ist oder? Abweichend von meinem Elternzeitantrag aus August 2011 beantrage ich ein ...

Hallo, wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeite und erneut schwanger bin, habe ich ja die Möglichkeit die Elternzeit für das erste Kind zum letzten Tag vor dem Mutterschutz für das zweite Kind zu kündigen. Gibt es dafür eine Frist die ich einhalten muss? Nicht dass es besonders wahrscheinlich wäre aber eine Schwangerschaft ist ja eine ...

Liebe Frau Bader, meine 3 Jährige Elternzeit für unser 1 Kind endet am 27.07.2018 Wir wünschen uns noch ein 2 Kind, bis wann müsste Kind 2 spätestens geboren werden, damit ein direkter Übergang in die zweite Elternzeit möglich wäre? Lieben Dank für eine Rückantwort!

Hallo, ich bin aktuell in der Elternzeit für das 1. Kind. Diese geht bis Oktober diesen Jahres. Wenn ich jetzt während dieser elternzeit erneut schwanger werde und die Elternzeit somit früher beende und direkt ins Berufsverbot gehe ( arbeite auf einer Intensivstation und bekomme vom Arbeitgeber direkt ein BV) wie errechnet sich dann das Eltern ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Kind wurde im Januar 2017 geboren. Zunächst habe ich zwei Jahre Elternzeit genommen. Da wir nach einem Jahr allerdings an den Arbeitsort meines Ehemannes (300 km Entfernung) gezogen sind, habe ich dann um ein Jahr auf 3 Jahre Elternzeit verlängert. Zum einen weil die längere Betriebszugehörigkeit für die spät ...

Guten Tag Frau Bader, wie ist Ihre EXPERTENMEINUNG zum Post vom 16.7. mit obigem Titel? Danke!

Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich würde gerne Teilzeit während Elternzeit arbeiten. Dies ist jedoch nur in einem Umfang ab 15 Stunden möglich.  Bei meinem Arbeitgeber habe ich aktuell nur einen 12 Stunden Vertrag. (Ich war mal Vollzeit, hatte dann aber auf 12 Stunden reduziert, da meine Schwiegereltern nicht mehr Betreuung übernehmen konnten.)  Kann ...

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich würden gerne mit unserem Kind nach Süddänemark auswandern. Ich bin aktuell Beamtin in Bayern. Unser Gedanke war, dass ich eine Versetzung beantrage nach Schleswig-Holstein, was jedoch sehr lange dauern kann. Bei einer (familienpolitischen) Beurlaubung meine ich, dass ich keinen Beilhilfeanspruch mehr habe, soda ...

Guten Tag, ich bin bis zum 28.07. in Elternzeit und habe am 01.07. das letzte Mal Elterngeld Plus erhalten (Für den Zeitraum 28.06.-28.07.)Ich habe während der Zeit auch 15 Stunden in TZ gearbeitet, damit es zu keiner Kürzung kommt und das war für die EG Stelle auch soweit okay. Nun hat der Arbeitgeber am Ende des Monats das "neue" Teilzeitgehalt ...