jemava
Hallo Frau Bader, unser zweites Kind kommt ein Monat vor Ende meiner Elternzeit (3 Jahre) vom ersten. Kann ich die mir dann fehlende Zeit an die Elternzeit vom zweiten mit anhängen oder sogar erst nehmen kurz bevor das erste Kind acht Jahre alt wird? Vielen lieben Dank
Hallo, ja, wenn der Arbeitgeber zustimmen. Liebe Grüße NB
mellomania
als erstes würde ich die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. dann erhälst du den AG und den KK anteil mutterschaftsgeld. die restliche Elternzeit wird dir zurückgespielt. ist das erste kind vor dem 1.6.15 geboren, kannst du ein jahr elternzeit mit über das dritte lebensjahr rausnehmen. wann du das tust, entscheidest du. heißt, du kannst den rest egal wann nehmen. er muss enden am 8.geburstag. also das jahr nicht am 8.geburtstag starten, sondern am 7. kannst also erst drei jahre vom zweiten kind nehmen und dann den rest vom 1. kind. wenn dann alles vor dem 8. gebutstag vom 1. kind fertig ist, hast keine probleme.
Ähnliche Fragen
Kann ich meinen Antrag so schreiben? Fakten zu mir: 1. Elternzeit würde bis zum 18.08.2013 gehen aber der neue Mutterschutz für mein zweites Kind beginnt am 19.05.2013. Tatsächlich kann ich den Beginn der Elternzeit aber erst nennen wenn der Geburtstermin bekannt ist oder? Abweichend von meinem Elternzeitantrag aus August 2011 beantrage ich ein ...
Hallo, wenn ich während der Elternzeit in Teilzeit arbeite und erneut schwanger bin, habe ich ja die Möglichkeit die Elternzeit für das erste Kind zum letzten Tag vor dem Mutterschutz für das zweite Kind zu kündigen. Gibt es dafür eine Frist die ich einhalten muss? Nicht dass es besonders wahrscheinlich wäre aber eine Schwangerschaft ist ja eine ...
Liebe Frau Bader, meine 3 Jährige Elternzeit für unser 1 Kind endet am 27.07.2018 Wir wünschen uns noch ein 2 Kind, bis wann müsste Kind 2 spätestens geboren werden, damit ein direkter Übergang in die zweite Elternzeit möglich wäre? Lieben Dank für eine Rückantwort!
Hallo, ich bin aktuell in der Elternzeit für das 1. Kind. Diese geht bis Oktober diesen Jahres. Wenn ich jetzt während dieser elternzeit erneut schwanger werde und die Elternzeit somit früher beende und direkt ins Berufsverbot gehe ( arbeite auf einer Intensivstation und bekomme vom Arbeitgeber direkt ein BV) wie errechnet sich dann das Eltern ...
Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Kind wurde im Januar 2017 geboren. Zunächst habe ich zwei Jahre Elternzeit genommen. Da wir nach einem Jahr allerdings an den Arbeitsort meines Ehemannes (300 km Entfernung) gezogen sind, habe ich dann um ein Jahr auf 3 Jahre Elternzeit verlängert. Zum einen weil die längere Betriebszugehörigkeit für die spät ...
Guten Tag Frau Bader, wie ist Ihre EXPERTENMEINUNG zum Post vom 16.7. mit obigem Titel? Danke!
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und mein Mann beabsichtigt, auch wieder Elternzeit zu nehmen. Derzeit arbeitet er 80%. Da die Situation in seinem Unternehmen etwas angespannter zu werden scheint, spielen wir derzeit mit dem Gedanken, ob er nicht im Anschluss an die Geburt direkt zwei Jahre EZ nehmen sollte, um vom Kündigungs ...
Hallo, ich habe eine Frage ich würde meine elternzeit vorzeitig beenden. Staat 22 Monate 17 Monate. Bekomme ich das Geld für die ausgefallene Monate? Viele. Dank
Hallo, Ich fange nach 1 Jahr Elternzeit im Mai wieder an zu arbeiten. Während meiner Elternzeit wurde mein Arbeitgeber von einer anderen größeren Firma gekauft. Ich habe dem neuen Arbeitgeber, welcher ja unsere Verträge übernommen hat, rechtzeitig einen Antrag auf Teilzeit (30 Stunden statt 40 Stunden) gestellt da die Kita bis 17 uhr offen hat un ...
Die letzten 10 Beiträge
- Probleme bei Übergabe des Kindes
- Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Individuelles Beschäftigungsverbot Berechnung Lohn
- Müssen Paypal Einnahmen für den Verkauf von gebrauchten Gütern beim Wohngeldantrag angegeben werden?
- Gerichtskosten Sorgerecht
- Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job