Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit vom ersten Kind mit anhängen

Frage: Elternzeit vom ersten Kind mit anhängen

jemava

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Hallo Frau Bader, unser zweites Kind kommt ein Monat vor Ende meiner Elternzeit (3 Jahre) vom ersten. Kann ich die mir dann fehlende Zeit an die Elternzeit vom zweiten mit anhängen oder sogar erst nehmen kurz bevor das erste Kind acht Jahre alt wird? Vielen lieben Dank


mellomania

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als erstes würde ich die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. dann erhälst du den AG und den KK anteil mutterschaftsgeld. die restliche Elternzeit wird dir zurückgespielt. ist das erste kind vor dem 1.6.15 geboren, kannst du ein jahr elternzeit mit über das dritte lebensjahr rausnehmen. wann du das tust, entscheidest du. heißt, du kannst den rest egal wann nehmen. er muss enden am 8.geburstag. also das jahr nicht am 8.geburtstag starten, sondern am 7. kannst also erst drei jahre vom zweiten kind nehmen und dann den rest vom 1. kind. wenn dann alles vor dem 8. gebutstag vom 1. kind fertig ist, hast keine probleme.


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