Mitglied inaktiv
Ich habe zwar noch Zeit bis Mitte Juli 2005, aber habe da trotzdem eine Frage. Ich überlege das 3. Jahr dranzuhängen, allerdings mit Teilzeitarbeit (30 Stunden). In unserem Betrieb sind mehr als 15 Leute beschäftigt. Kann ich im 3. Jahr auf einmal meinem AG sagen, ich möchte Teilzeit arbeiten? Denn die ersten 2. Jahre habe ich ja so genommen - ohne Teilzeitbeschäftigung. Im 3. Jahr geht das aber nicht mehr, da bekomme ich ja kein Erziehungsgeld mehr und geschieden bin ich ja auch, also auf das Geld angewiesen - aber ich möchte auch noch Zeit für mein Kind haben.
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 8 Wo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung eingeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig,. Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (zB zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigugn getroffen werden. Eine Verlängerung ist nur mit seiner Zustimmung möglich. Gruß,
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