LarissaBenden
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe meine Tochter im September 2017 geboren und habe ein Jahr Elternzeit beantragt. Für dieses Jahr habe ich auch den vollen Satz des Elterngeldes erhalten. Eigentlich wollte ich wieder in Vollzeit zurück, aber aus privaten Gründen kann ich das nicht. Jetzt habe ich schon mit meinem Chef geredet, welcher der Verlängerung der Elternzeit zustimmt und mir eine Teilzeitstelle anbietet. Aber wie sieht es mit dem Elterngeld aus? Ich habe ja schon alles erhalten? Wie wird das dann berechnet? Ich hoffe, dass ich die Frage nicht erneut stelle. Habe viel gesucht, aber keine passende Antwort gelesen. Freundliche Grüße, Larissa
Hallo, mit der im Elterngeld läuft gar nichts mehr, denn das haben Sie schon komplett in Anspruch genommen. Liebe Grüße NB
mellomania
du erhälst natürlich kein elterngeld mehr. du hast alles im ersten jahr bekommen. du kannst froh sein, dass dein chef dir der verlängerung der ez und tz zustimmt, hätte er nämlich nicht müssen :-). du wirst ganz normal eine tz gehalt bekommen
LarissaBenden
Hallo :) Hatte mich falsch ausgedrückt. Mir ging es nict darum weiterhin Elterngeld zu beziehen, sondern, ob ich was nachzahlen muss, da ich ja nicht angegeben hatte, dass ich verlängern werde. Danke für eure Antworten, LG, Larissa
Felica
Warum solltest du was zurück zahlen müssen? Wenn Du kein EG mehr bekommst ist das völlig ohne Belang für die EG-Kasse wenn du nun innerhalb der EZ nicht zuhause sitzt sondern stattdessen in TZ arbeitest. Nur wenn du noch EG beziehen würdest wäre das wichtig. Also alles gut.
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