Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verlängerung Elternzeit und Teilzeitarbeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verlängerung Elternzeit und Teilzeitarbeit

Feuerschweifin

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich gerade in Elternzeit, ich habe 14 Monate Elternzeit ab Geburt beantragt, während denen ich nicht arbeiten gehe, und werde danach wieder arbeiten gehen. In diesen 14 Monaten beziehe ich auch Elterngeld (da alleinerziehend). Ich möchte dann statt Vollzeit mindestens bis zum 3. Lebensjahr meines Kindes Teilzeit arbeiten. Die gewünschte Teilzeit habe ich mit meinem Arbeitgeber noch nicht besprochen, sie dürfte ihm allerdings sehr entgegen kommen. Nun habe ich hier gelesen, dass es sinnvoll ist, die Elternzeit auf 3 Jahre zu verlängern und Teilzeit im Rahmen der Elternzeit zu arbeiten, erstens weil der Teilzeitvertrag damit automatisch befristet ist und danach automatisch wieder in Vollzeit übergeht, und zweitens aufgrund des Kündigungsschutzes. Habe ich dies richtig verstanden? Und der Arbeitgeber müsste diesem Wunsch jetzt im Nachhinein zustimmen, da ich es nicht gleich nach Geburt beantragt habe, richtig? Gäbe es weitere Vorteile? Und gäbe es neben den Vorteilen auch Nachteile für mich? Wenn ich die Verlängerung der Elternzeit und die Teilzeitarbeit während der restlichen Elternzeit nach den 14 Monaten beantragen möchte, wie muss ich vorgehen? Habe ich zusätzlich noch etwas zu beachten? Und muss ich auch die Elterngeldstelle darüber informieren? Durch die Änderung der Elternzeit würde sich von mir aus am Bezugszeitraum nichts ändern. Vielen herzlichen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie weniger als 24 Mo. beantragt haben, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung. Wenn er verlängert sind die Voraussetzungen für TZ besser. Reden Sie mit ihm. Liebe Grüße NB


Felica

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Einfach beim AG beantragen. Je früher desto besser. Und ja, Vorteile hast du gut erkannt. Ein weitere Vorteil ist das du die EZ zu einen erneuten Mutterschutz oder bei Härtefall auch ohne Zustimmung des AG verkürzen kannst. Zudem das du in der EZ deine normalen Kündigungsfristen hast, zum Ende der EZ aber die 3 Monate Sonderkündigung. Und du in der EZ theoretisch mit Zustimmung deines AG auch woanders arbeiten kannst. Sehr praktisch wenn Betreuungszeiten und Arbeitszeiten nicht vereinbar sind.


Himbeere2008

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Da du weniger als 2 Jahre Elternzeit deinem AG mitgeteilt hast, benötigst du seine Zustimmung für eine Verlängerung. Alles anderes hat Felica schon geschrieben.


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