Vanessa_lm
Hallo Frau Bader, ich bin zur Zeit noch in Elternzeit und hatte sie für 20 Monate beantragt. Jetzt würde ich sie gerne verlängern. Für meinen kleinen Sohn (1 1/2 Jahre alt) habe ich aber einen Betreuungsplatz ab dem 1.9 in einer Krippe. Um den Platz musste ich lange kämpfen und möchte ihn nur ungern wieder absagen. Mein Problem ist, dass mein älterer Sohn (7) für das kommende Schuljahr keinen Schulbetreuungsplatz bekommen hat. Da ich alleinerziehend bin, habe ich für ihn vor dem Unterrichtsbeginn und Mittags sowie in den Ferien keine Betreuung. Ich weiß, dass ich meinem Arbeitgeber Gründe zur Verlängerung vorlegen muss und dass meine Betreuungsprobleme vom Älteren da auch nicht reinfallen. Welche Gründe für eine Verlängerung kann man denn noch vorlegen? Oder muss ich den Betreuungsplatz vom jüngeren wieder absagen? Ehrlich gesagt fühle ich mich selbst auch einfach noch nicht so weit wieder arbeiten zu gehen. Alleinerziehend, ein Schulkind, ein Kleinkind, Haushalt und Arbeit ist dann doch recht viel. Liebe Grüße Vanessa
Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf Verlängerung, da Sie weniger als 24 Mo. beantragt haben. Reden Sie mit dem Ag. Die Idee mit der EZ von Kind 1 finde ich gut. Da K1 aber wohl vor dem 01.07.2015 geboren wurde, muss der Ag auch hier zustimmen, es gaht auch nur für bis zu 12 Mo. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Anspruch auf Verlängerung für Kind2 hast du nicht, da du unter 24 Monate beantragt hast. Aber wie sieht es mit Kind1 aus? Hast du da noch EZ übrig, die du im Anschluß an die 20 Monate nehmen könntest?
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