avyan
Hallo Frau Bader, Meine Elternzeit endet am 8. Mai - wann muss ich spätestens eine Verlängerung beantragen? Danke
Hallo, § 16 BEEG: Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie 1. für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und 2. für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Wie lange hast du denn EZ beantragt? Du mußt dich für die ersten 24 Lebensmonate des Kindes mit Erstbescheid festlegen. Falls du unter 24 Monate beantragt hast, kann der AG zustimmen muss aber nicht, du bist dann auf sein guten Willen angewiesen.
KielSprotte
Achso - Frist ist mdst. 7 Wochen vorher.
Mitglied inaktiv
Wie lange war deine Meldung? Bei 2 Jahren kannst du mit 7 Wochen Frist verlängern, AG kann dann nicht widersprechen Hast du weniger gemeldet, kann der AG ablehnen
avyan
Konkret: 2 Kinder, während der Elternzeit von K1 schwanger geworden, daher die Zeit, die ich bei K1 nicht mehr nehmen konnte, an die Elternzeit von K2 drangehängt. Je 2 Jahre pro Kind, hab also noch 2 x 1 Jahr übrig.
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