Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern

Frage: Elternzeit verlängern

Erdbeermuffin85

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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit mit meinem Sohn( geb. August 19) in Elternzeit (bis August 21). Mein befristeter Vertrag läuft bis Mai 22. Berufsbedingt durch meinen Mann werden wir im Laufe dieses Jahres noch in ein anderes Bundesland umziehen. Kann ich einfach noch mein 3. Jahr Elternzeit beantragen auch wenn wir ggf. noch vor Ende meiner eigentlichen EZ umziehen? Denn selbst wenn wir bis dahin nicht umgezogen sind, werde ich aufgrund der unklaren Corona Lage und dem nahenden Umzug mein Kind hier nicht mehr in der Kita/TaMu eingewöhnen. Ich würde ungern jetzt kündigen wollen auch wenn klar ist dass ich nicht zu meinem Arbeitsplatz zurückkehren werde. So laufen meine Versicherungen weiter und es entsteht keine Lücke in meinem Lebenslauf. Also zumindest bis Ende meines Arbeitsvertrages im Mai Vielen Dank im Voraus Erdbeermuffin


Mitglied inaktiv

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Du kannst du maximal bis Mai 22 verlängern. Denn ohne AG keine Elternzeit.


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