Sibiana
Hallo und guten Tag Frau Bader, Ich befinde mich momentan im 3. Elternzeit Jahr meines zweiten Kinders, das noch bis Mitte August 2021 geht. Da die Arbeitsstelle von meinem Mann 350 km weiter weg ist, sind wir während der Elternzeit zu ihm gezogen, wollen aber wieder zurück sobald er einen anderen Job hat. Ich habe gehört, dass es die Möglichkeit gibt, die Elternzeit vom ersten Kind noch nach zu nehmen, hier war ich nämlich nur 8 Monate in Elternzeit. Könnte ich also theoretisch nochmal 2 Jahre Elternzeit meines ersten Kindes im Anschluss nach meiner aktuellen Elternzeit beantragen? Mein 1. Kind ist 2016 geboren. Kann der Arbeitgeber dies ablehnen oder muss er es genehmigen? Vielen Dank für Ihre Mühe und liebe Grüße Sibiana
Hallo, Sie können bis zu 24 Mo. bis zum 8. Geb. nehmen. Hierbei muss der AG nicht zustimmen. Liebe Grüße NB
Dojii
Ja, du kannst bis zu 24 Monate deines ersten Kindes noch nutzen (spätestens bis zum 8. Geburtstag). Die Anmeldefrist beträgt allerdings 13 Wochen, du musst die neue Elternzeit also mindestens 13 Wochen vor Ende deiner aktuellen Elternzeit anmelden, damit der Arbeitgeber sich nicht dagegen wehren kann.
Sibiana
Vielen Dank! Damit haben Sie/ habt ihr mir hier alle wirklich sehr geholfen! Lg sibiana
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