Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elternzeit verlängern

Wunder44

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Hallo, ich habe Elternzeit beantragt und zwar so, dass sie nach meinem Mutterschutz beginnt. Wenn ich die vollen 3 Jahre nehmen, bedeutet dies trotzdem, dass ich meinen 1. Arbeitstag am 3. Geburtstag meines Kindes habe, nicht am 3. Geburtstag plus 8 Wochen Mutterschutz?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, egal was Sie beantragt haben. § 15 BEEG: Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes Liebe Grüße NB


Josama

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Ja. Du hast deinen 1. Arbeitstag am 3. Geburtstag deines Kindes. Ist immer so, dass man den 1. Arbeitstag am Geburtstag des Kindes hat, egal ob 1,2 oder 3 Jahre.


mellomania

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ja. du teilst drei jahre mit, hast faktisch aber nur 2 jahre und 10 monate, da die ersten beiden elternzeitmonate immer durch den mutterschutz ersetzt werden. heißt, wenn du nur ein jahr mitteilst, beginnt diese einen tag nach dem nachgeburtlichen mutterschutz und endet einen tag vor dem 1. geburtstag. sind dann eben nur 10 monate da die ersten beiden der muschu sind. gelten aber als ein jahr. somit endet die volle elternzeit am stück einen tag vor dem 3. geburtstag des kindes.


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