Jennifer Mia 2017
Guten Tag Frau Bader, Ich habe grade etwas bedenken mich in einer Formulierung verstrickt zu haben. Ich habe bis zum 8.1.19 Elternzeit und in einer Mail in unserer Personalabteilung nach einer Frist gefragt und dort angegeben das ich am 9.1.19 wieder einsteigen möchte. Diese Mail wurde weitergeleitet an die zuständige Bereichsleitung welche mir Mitte September ein Gespräch anbietet. Nun ist folgendes: ich spiele mit dem Gedanken die Elternzeit um 2 Monate zu verlängern, auch da es in Sachen Kinderbetreuung sicherer wäre. Könnte ich das jetzt noch angeben obwohl ich quasi schon gesagt habe ich komme wieder? Und wann müsste ich es spätestens angeben? Viele Grüße
Hallo, eine Verlängerung ist möglich. Am besten mit dem AG reden. Liebe Grüße NB
Lewanna
Wann ist das Kind denn Geboren und wie lange Elternzeit war geplant? LG
Jennifer Mia 2017
Hallo, Meine Tochter ist am 9.1.17 geboren und die geplante Elternzeit beträgt 24 Monate. Lg
Dojii
Ja dann kannst du die Elternzeit verlängern. Du bindest dich "nur" für 24 Monate an die beantragte Elternzeit, danach kannst du wieder mit einer Frist von 7 Wochen vor Ende der 24 Monate eine Verlängerung verlangen.
Jennifer Mia 2017
Danke für deine Antwort. Nun steht Mitte September aber das Gespräch an und wir werden besprechen wie es weitergeht, das ist dort so gewünscht. Wenn die Wiederkehr dort konkretisiert wird, kann ich dann trotzdem noch später anders entscheiden?
Lewanna
Ich würde mit offenen Karten spielen. Wie wäre es denn, wenn du das dritte Jahr auch noch nimmst und dann Teilzeit arbeitest? LG
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