Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elternzeit verlängern

Frage: Elternzeit verlängern

MamavonmeinBaby

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Hallo Frau Bader, mein Sohn kam am 7.12.17 zur Welt.Aus finanzieller Gründen habe ich nur ein Jahr Elternzeit beantragt.Mein Partner und ich arbeiten in der selben Firma und die Bedingungen sind echt nicht toll.Nun fängt er am 1.8.eine neue Stelle an mit halben Jahr Probezeit.Seine geplante,noch nicht beantragte, Elternzeit fällt in den Zeitraum und wird so nicht funktionieren.Meine endet am 6.12.18. Er war für danach geplant.Im Februar sollte der Zwerg in den Kindergarten.Habe gelesen ich habe keinen Anspruch auf Verlängerung.Stimmt das? Danke schön mal für Ihre Antwort.


Dojii

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Das stimmt leider. Einen Anspruch auf Verlängerung in den ersten zwei Jahren hast du nicht. Du kannst den Arbeitgeber nur darum bitten, dir die Elternzeit zu verlängern. Weigert er sich, hast du leider keine andere Wahl als zu kündigen oder arbeiten zu gehen.


mellomania

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stimmt leider. da du dich für zwei jahre festgelegt hast, was du ja auch musst, ( ein jahr EZ, dann arbeiten) hast du keinen anspruch drauf, das arbeiten durch EZ zu ersetzen.. siehe antowrt oben


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