Lydia15
Liebe Frau Bader, ich habe in ihren vorherigen Antworten schon gelesen, dass ich die 7 Wochen Frist einhalten muss und mein AG die Verlängerung absagen kann. Aber mir wird nicht ganz klar, was können Gründe sein, dass er dass tun kann? Unser Friseursalon hat 12 Angestellte. Ich habe 2 Jahre eingereicht und möchte um ein drittes verlängerten. Er muss es mir doch gewähren oder? Können Sie mir dies kurz erklären? Man kann nirgends richtig etwas dazu lesen? Danke dass sie uns Muttis immer helfen. Was genau muss in dem Antrag stehen? Gerne auch Erfahrungen von anderen Muttis.
Hallo, wenn Sie bei der Geburt verbindlich mindestens zwei Jahre Elternzeit beantragt hatten, haben Sie ein Anspruch auf Verlängerung. Liebe Grüße NB
Dojii
Wenn du nach den zwei Jahren das dritte Jahr nehmen willst und die 7 Wochen Frist beachtest, dann kann der Arbeitgeber die Elternzeit nicht ablehnen. Ablehnen könnte er nur, wenn du eine Änderung innerhalb der ersten 24 Monate machen willst. Du willst aber eine Änderung nach den ersten 24 Monaten. Hierfür braucht man gemäß BEEG keine Zustimmung des Arbeitgebers.
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