Mellymel
Hallo liebe Frau Bader, Ich habe eine Tochter mit fast 10 Monaten. Die Elternzeit beträgt 1 Jahr und endet am 26 Juli 2018. Ich bin momentan wieder schwanger und gehe ab 19 September in Mutterschutz. Eigentlich fange ich am 27 Juli wieder an zu arbeiten, halbtags. Aber wie gehe ich jetzt vor? Mein Chef kennt sich leider auch nicht aus! Soll ich meine Elternzeit verlängern und dann wieder kündigen? Zwecks Mutterschutz. Vielen lieben Dank im vorraus Melanie K.
Hallo, Sie können entweder in der Zwischenzeit arbeiten gehen oder, wenn der Arbeitgeber zustimmt, die Elternzeit verlängern. Es ist bei Ihnen sinnvoll, das Elterngeld so umzustellen, dass sie es bis zum 14. Lebensmonat einschließlich erhalten. Dann gehe ich davon aus, dass sie das ursprüngliche Elterngeld wie bei Kind eins und zuzüglich den Geschwisterbonus erhalten. Liebe Grüße NB
Dojii
Ein Recht auf Verlängerung der Elternzeit hast du nicht. Wenn dein Chef ablehnt, dann musst du am 27.07. wieder zu deinen normalen Konditionen arbeiten, bis der neue Mutterschutz beginnt. Wenn dein Chef sein OK gibt, kannst du die Elternzeit natürlich bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes verlängern.
Ani123
Du kannst ein Schreiben formulieren, indem du schreibst, dass du die EZ vom 27.7-18.9. verlängerst Ob dein AG dem zustimmt ist ihm überlassen. Er muss es nicht. Wenn er JA sagt, darfst du zu Hause bleiben und gehst dann in Mutterschutz (Gehalt von halbtags). Sagt er NEIN musst du in der Zeit arbeiten. Hast du ggf noch Resturlaub? Ggf könntest du den da noch nehmen.
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