Saburo
Hallo Frau Bader, unser Sohn ist am 02.05.2015 geboren. Zunächst hatte meine Frau 14 Monate Mutterschutz und anschließend Elternzeit, danach habe ich 14 Monate Elternzeit beantragt, diese endet am 03.09.2017. Mein Problem ist, dass der Kindergarten für meinen Sohn erst am 01.09. beginnt, ich müsste also eigentlich noch einen Monat länger Elternzeit für die Eingewöhnung im Kindergarten haben. Kann ich meine Elternzeit einfach um einen Monat verlängern? Muss mein Arbeitgeber der Verlängerung zustimmen? Und welche Frist muss ich einhalten? Viele Grüße Sascha Burow
Hallo, wenn man weniger als 24 Mo. EZ benantragt hat, muss der AG durchaus zustimmen. Liebe Grüße NB
chrissicat
Über die Verlängerung der Elternzeit musst du deinen Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vorher schriftlich informieren. Eine Zustimmung ist in deinem Fall nicht notwendig.
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