Hallo Frau Bader, ich bräuchte Ihren Rat zu folgendem Fall: ich habe vor der Geburt meiner Tochter Vollzeit in einem kleinen Betrieb ( weniger als 3 Angestellte) gearbeitet. Habe mit der Geburt 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese endet Ende April diesen Jahres! Heute hatte ich ein Gespräch in dem mein Chef mich gefragt hat ob ich wieder Vollzeit arbeiten wolle, sonst soll ich bitte kündigen oder einen Auflösungsvertrag unterschreiben! ich wollte die Elternzeit gerne noch 1 Jahr verlängern, da unsere Tochter noch nicht im Kiga ist und wenn dann auch nur Teilzeit wieder einsteigen! Wie ist das rechtlich? Ich bin der Meinung dass eine Verlängerung der Elternzeit von 2 auf 3 Jahre keine Zustimmung des Arbeitgebers benötigt? Mein Chef meint ich könne mich ja arbeitslos melden und bei meinem Mann mitversichern lassen und würde so ja auch Arbeitslosengeld bekommen? Das richtet sich aber doch nach dem letzten Gehalt der vergangen 12 Monate? Ausserdem macht sich eine Arbeitslosigkeit im Lebenslauf nicht so gut wie ein drittes Jahr Elternzeit? Wie wäre es mit dem Betreuungsgeld? Bekomme ich das ohne laufende Elternzeit gezahlt? Und wie wäre dies bei einer Arbeitslosigkeit? Wie sollte ich weiter vorgehen, damit es für mich die beste Variante ist auch hinsichtlich eines geplanten zweiten Kindes im 3. Jahr Elternzeit!? Danke für Ihren Rat!
von Niszert am 03.01.2017, 18:15