Mitglied inaktiv
Hallo. Seit dem 1.9.2016 arbeite ich wieder als vollzeit in einer zahnarztpraxis. Wurde im november schwanger und bekam ein Beschäftigungsverbot. Leider hatte ich am samstag eine ausschabung. Bin die Woche krank geschrieben. Ich habe noch meiner vorigen elternzeit 1 jahr noch gut. Habe nur 2 genommen. Da ich weiss das mich mein AG nach der krankmeldung kündigen wird hab ich überlegt ob ich das 1 jahr elterzeit oder wenigstens 3 Monate davon jetzt nehmen kann? Und weiss jemand wie das aussieht eenn er mich kündigt ob ich anspruch auf ALG1 habe? Danke
Hallo, das tut mir sehr leid. Sie schreiben leider nicht, wie alt das erste Kind ist. Wenn es unter drei ist, können Sie mit Frist von sieben Wochen die restliche Elternzeit bis zum dritten Geburtstag nehmen. Den Rest nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Frage wäre was Du unter "gut haben" verstehst. hast Du dem AG im Vorfeld mitgeteilt das Du das 3te Jahr später nehmen willst oder ist das nie angesprochen worden? Falls Du es dir bereits schriftlich aufgehoben hast stehen Deine Chancen gut. Ansonsten, ich würde einfach die Tage ein Schreiben aufsetzen das Du das 3te Jahr EZ jetzt nehmen willst oder eben auch nur 3 Monate. Wie Du magst. Du musst nur bedenken das Du evtl die 7 Wochen bis Du in EZ gehen kannst eben arbeiten musst, außer Dein Ag stimmt zu das er nicht auf die 7 Wochen besteht. Evtl ist es ihm ja ganz recht. Sollte er Dir kündigen rate ich eh das prüfen zu lassen. Wird wahrscheinlich auch das Arbeitsamt drauf bestehen.
Mitglied inaktiv
Nein hab leider von anfang an nur 2 beantragt. Aber das 3. Jahr nicht erwähnt. ich hab ja schon 3 monate gearbeitet vor FG. Muss ich dann trotzdem die 7 wochen vorher arbeiten? Ich muss ihn mal fragen. Vielleicht kommt ihm das auch gelegen.
Mitglied inaktiv
Wenn das 3. Lebensjahr nicht übertragen worden ist, kann es ohne die Zustimmung des Arbeitsgebers auch nicht mehr genommen werden. SIe können versuchen, es zu beantragen. Lehnt der Arbeitgeber es aber ab, dann haben sie keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen.
Ähnliche Fragen
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich noch bis zum 10.11.23 in Elternzeit (2 Jahre, habe nur im ersten Jahr Elterngeld erhalten), allerdings möchte ich aufgrund aktueller Gegebenheiten noch nicht wieder zurück ins Unternehmen. Ich würde gerne recht bald wieder schwanger werden und gleichzeitig die Zeit nutzen, um mich als Freelancer im Grafikbe ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nach der Geburt zwei Jahre Elternzeit genommen. Mein Sohn wird nun im Mai 2024 zwei Jahre werden. Ich würde gerne die Elternzeit um ein weiteres Jahr verlängern (also bis zum 3. Geburtstag). 1. Muss mein AG einer Verlängerung zustimmen? Ich finde im Internet keine eindeutige Antwort auf diese Frage. 2. Kann ich ...
Hallo! Ich habe blöderweise nur 18 Monate Elternzeit beantragt und bin erst jetzt so schlau, dass 24 Monate viel besser gewesen wären. Wenn ich jetzt die Verlängerung beantrage (Frist wäre kein Problem, sind noch 8 Monate bis zum Ablauf der 18 beantragen Monate) und gesetzt den Fall,der AG stimmt dem zu, zählt der verlängerte Zeitraum dann als 2. ...
Hallo, ich habe für meinen 1. Zwilling 2 Jahre Elternzeit genommen. Währenddessen habe ich angefangen in Elternzeit-Teilzeit 30 Stunden zu arbeiten. In diesem Zeitabschnitt befinde ich mich jetzt. Nun möchte ich ab dem 2. Geburtstag für meinen 2. Zwilling Elternzeit beantragen (weiterhin in Teilzeit). Für den 1. Zwilling zu verlängern geht nich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, welche nächstes Jahr im Februar 2025 endet. Nun möchte ich diese um ein Jahr verlängern. Darf der Arbeitgeber einer Verlängerung der Elternzeit widersprechen bzw. darf er mir diese verweigern? Vielen Dank und freundliche Grüße
Guten Tag, Kind 1 wurde 2019 geboren, ein Jahr Elternzeit wurde genutzt. Bei Geburt von Kind 2 (Herbst 2023) wurde ein Jahr Elternzeit für Kind 2 und direkt daran anschließend noch 14 Monate für Kind 1 eingereicht und vom AG bestätigt. Die Überlegung ist fristgerecht in 2025 die Elternzeit um die verbleibenden 10 Monate von Kind 1 zu ver ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich momentan in Elternzeit und werde mein Arbeitsverhältnis zum Ende dieser kündigen. Die Kita startet voraussichtlich erst im Monat nach Ablauf der Elternzeit und für die Eingewöhnung würde ich vorsichtshalber gerne 2-3 Monate einplanen. Macht es Sinn, meinen Arbeitgeber um Verlängerung der Elternzeit um 3 ...
Guten Tag Frau Bader. Mein Mann und ich sind vor 3 Wochen Eltern geworden. Direkt nach der Geburt wurde festgestellt dass ich einen Kreuz-und Schambeinbruch habe und jetzt nur noch kurze Strecken an Unterarmgehstützen laufen darf und nur 20kg belasten darf.Daher kann mich selbst nicht ausreichend um mein Baby kümmern sondern mein Mann muss dies ...
Hallo, ich habe aktuell (2.4 bis 2.5) Elternzeit und Frage mich: Verlängern Feiertage die Elternzeit oder hat man hier einfach Pech und es bleibt beim angegeben Zeitraum? Danke vorab.
Hallo Frau Bader , meine Frage bezieht sich auf die Verlängerung der Elternzeit ! Wie oft darf ich innerhalb 3 Jahren die Elternzeit verlängern ? Gibt es hierzu eine Grenze? Mein Kind wurde um Januar 2024 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen bis Januar 2026. Ich möchte diese erstmal bis 30.10.2026 verlängern. Sollten wir keine ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse