Mia1989
Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter wurde am 15.11.2014 geboren und ich habe Elternzeit für 1 Jahr beantragt. Nun hat mir mein Arbeitgeber vorgeschlagen die Elternzeit zu verlängern und Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. Das Angebot möchte ich auch annehmen. Da ich jetzt ehe nur Teilzeit arbeiten wollte. Muss ich dies der Elterngeldstelle mitteilen? Ich habe mir das Elterngeld auf 1 Jahr auszahlen lassen. Falls ja was muss ich an die schreiben? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort
Hallo, nein. Liebe Grüße NB
Mia1989
Eine Frage hätte ich dennoch. Bis wann muss ich die Elternzeit verlängern um rechtlich keinen Nachteil zu haben? Vielen Dank
Sternenschnuppe
Die Elterngeldstelle ist raus, hast ja schon alles bekommen. Das Angebot ist super ! Rechtlich bist Du auf der sicheren Seite sobald die Verlängerung fest ist. = Kündigungsschutz.
Mia1989
Liebe Sternenschnuppe. Danke für deine schnelle Antwort. Bis wann sollte das Schreiben bei meiner Arbeit ankommen sodass die Verlängerung der Elternzeit gilt? Ich habe zwar schon eine mündliche Zusage aber noch nichts schriftliches. Danke Dir noch einmal
Sternenschnuppe
Mündlich zählt eigentlich auch. Schriftlich ist besser. Schreibst dass Du beantragst das 2. Jahr Elternzeit im Anschluss an das erste Jahr zu nehmen und ab XY Teilzeit in Elternzeit arbeiten zu wollen mit eh er Wochenstundenzahl von X. Setze die Daten noch ein und bitte um schriftliche Bestätigung.
Mia1989
Liebe Sternenschnuppe, DANKE für deine schnelle Antwort und Hilfe. Liebe Grüße
Sternenschnuppe
Gerne :-) "Der Wochenstundenzahl " sollte das heißen.
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