Quenn
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein Jahr Elternzeit beantragt, die im März endet. Derzeit bekomme ich 1200 € Elterngeld + Kindergeld. Da ich ab März keinen Kitaplatz bekomme, mir allerdings ab August ein Platz in meiner Wunschkita in Aussicht gestellt wurde, möchte ich gerne bis August zu hause bleiben, um mich um meine Tochter zu kümmern. Welche Möglichkeiten habe ich, dies zu finanzieren? Mein Arbeitgeber ist grundsätzlich damit einverstanden die Elternzeit zu verlängern ODER den Vertrag bis August aufzuheben. Habe ich dann Anspruch auf ALG1? Wenn nicht, wovon können wir leben? Von dem Kindsvater ist kaum mit finanzieller UNterstützung zu rechen. Danke, für Ihre Antwort VIele Grüße Quenn
Hallo, ArbGeld 1 bekommen Sie nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Den Vertrag aufheben würde ich auf keinen Fall - besser ist die Verlängerung. Haben Sie Unterhaltsvorschuß beantragt? Ansonsten Jobcenter. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Du hast Anspruch auf Betreuung ab einem Jahr. Tagesmutter zählt da auch. ALG1 gibt es nur wenn man Betreuung nachweisen kann. Bleibt dann nur H4; dafür müssen sowohl auch Du als auch der Vatee alle Finanzen offenlegen, Vermögen etc. Hast Du keinen Unterhaltsvorschuss beantragt oder seid ihr noch zusammen ?
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