Julimama18
Hallo Frau Bader, ich habe im Juli 2018 mein erstes Kind bekommen und 1 Jahr Elternzeit genommen. Nun möchte ich die Elternzeit verlängern. Es stellt sich für mich jetzt nur die Frage, ob ich die Elternzeit auf 3 Jahre verlängere und nach dem 2. Jahr teilzeit arbeite oder nur auf 2 Jahre verlängere und dann teilzeit arbeite. Können Sie mir sagen, was sinnvoller ist und was ich für Vor- bzw. Nachteile bei den beiden Möglichkeiten habe. Vielen Dank
Hallo, wenn der Arbeitgeber zustimmt, würde ich auf jeden Fall die Elternzeit verlängern. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Du weißt aber, dass, da du nur ein Jahr Elternzeit beantragt hast, nur deine Elternzeit verlängern kannst, wenn dein Arbeitgeber zustimmt? Hast du mit ihm geredet und möchte er die Elternzeit verlängern und dich Teilzeit einstellen?
Mitglied inaktiv
Einer Verlängerung deiner Elternzeit muss der AG nicht zustimmen. Auch kann er verwehren, dass du in tz bei ihm während der EZ arbeiten kommst. Betriebliche Grunde z.b. Allerdings kannst du dann bei einem anderen AG tz in EZ arbeiten. Argumente für arbeiten während der EZ: du hast Kündigungsschutz und dein alter vollzeit Vertrag ruht sozusagen.
Bella-Italia
Hallo, ein Anspruch auf Verlängerung haben Sie nicht. Wenn der Arbeitgeber es macht würde ich auf jeden Fall versuchen, die Elternzeit zu verlängern. Liebe Grüße NB
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