Strawbärry
Sehr geehrte Frau Bader, Während der Arbeitslosigkeit bin ich schwanger geworden. Somit habe ich 7 Monate ALG1 erhalten, dann Mutterschutz und derzeit Basis Elterngeld. Nun möchte ich die Elternzeit von einem auf zwei Jahre verlängern. Ist dies möglich? Wenn ja: Welchen Antrag muss ich hierfür an wen senden? Elterngeld steht mir nicht mehr zu? Wenn ich kein Elterngeld und kein Arbeitslosengeld erhalte, wer bezahlt die Pflichtversicherungen (Krankenkasse etc)? Vielen Dank für Ihre Zeit! Viele Grüße ED
Hallo, Elterngeld können Sie nicht beantragen, weil Sie keinen Arbeitgeber haben. Sie sind sozusagen nicht in Elternzeit, sondern freigestellt bei der Agentur für Arbeit. Arbeitslosengeld1 können Sie jedoch nicht bekommen, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Wenn das Elterngeld also ausläuft, haben Sie keinen Anspruch mehr auf besondere Leistungen. Ich will das jetzt auf Elterngeld Plus ändern, dann bekommen Sie länger beitragsfreie Krankenkasse. Je nach Verdienst des Vaters bleibt dann Hartz IV. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Du hast keinen Anspruch auf weitere Elternzeit. Die erhalten nämlich nur diejenigen mit einem Arbeitsvertrag. Weiter ALG kannst du nur, wenn dein Kind betreut ist..sonst bist du nicht vermittelbar. Bleibe alg2, der Kindsvater Bei verheiratet kannst du in die Familienversicherung.
Felica
Wie du es richtig erkannt hast, wo willst du die EZ verlängern? Das kannst du mangels AG nicht. Hättest du einen AG könntest du mit dessen Zustimmung die EZ verlängern. Ohne AG steht dir aber erst gar keine EZ zu, denn du hast ja keinen Job den du absichern müsstest. Sofern du als Hausfrau weiter daheim bleiben willst, müsstest du dich entweder selbst versichern oder sofern dein Ehemann gesetzliches Pflichtmitglied in der Krankenkasse ist, könntest du dich über den versichern. Nein, EG steht dir nicht zu- das restliche ALG1 nur dann wenn dein Kind betreut ist und du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Ansonsten bliebe noch die Möglichkeit das du prüfen lässt ob euch Wohngeld zusteht, Kindergeldzuschlag oder Hartz4. Über letzteres wärst du dann auch wieder krankenversichert. Hättest aber, je nachdem in welcher Gemeinde du wohnst, die Auflage dich möglichst schnell um einen Arbeitsplatz zu bemühen, mindestens in TZ. Wobei die das aktuell wegen Corona lockerer sehen könnten.
Strawbärry
Vielen Dank für die bisherigen Antworten! Was ich allerdings nicht verstehe: wenn mir keine EZ mangels AG zusteht, wieso habe ich sie für ein Jahr erhalten und hätte sie bei Antragstellung auch länger beantragen können? Mein Status war ja der Selbe... gibts diesbezüglich Regulationen?
Felica
Wo hast du EZ mitgeteilt? Die kannst nirgends angegeben haben, also wurde da auch nichts gewährt. EG hat da nichts mit zu tun. Das steht jedem zu der nicht mehr als 30 Std die Woche arbeitet und sein Kind unter 14 Monaten betreut.
drosera
Hi, derzeit bist du über den Bezug des Elterngeldes versichert. Wenn du es dur leisten kannst, dann kannst du die verbleibenden Elterngeldmonate auf Elterngeld Plus aufteilen und so länger für lau krankenversichert sein. Anderenfalls musst du nach Ablauf des Elterngelds dich selbst krankenversichern.
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